Arbeitsgruppe zum Bundesstaatsanwalt legt ersten Zwischenbericht vor.
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Details zur Reise sind noch unklar. Wohin es aber gehen könnte, dazu gibt es erste Überlegungen. Das ist der Stand der Reform zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Der erste Zwischenbericht der Arbeitsgruppe, die Vorschläge erarbeiten soll, wurde am Mittwoch den Klubobleuten der Parlamentsparteien übermittelt. Er liegt auch der "Wiener Zeitung" vor. Das 14-seitige Papier hält den bisherigen Diskussionsstand der Arbeitsgruppe fest. Endgültige Festlegungen enthält es nicht.
Die Arbeitsgruppe wurde von Justizminister Alma Zadic (Grüne) eingerichtet, nachdem die Debatte um eine Reform des Weisungsrechts wieder an Brisanz gewonnen hat. Der Grund dafür waren vor allem strafrechtliche Ermittlungen gegen hochrangige Politiker und die Politisierung der Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind etwa die Leiter der Oberstaatsanwaltschaften, die Leiterinnen der WKStA und Staatsanwaltschaft Wien, Vertreter des Justizministeriums, der Anwaltschaft sowie Straf- und Verfassungsrechtler. Der Bericht schlägt vor, dass die Ernennung einer neuen Weisungsspitze durch den Bundespräsidenten erfolgen sollte. Das Verfahren zur Ernennung und vorzeitigen Abberufung, die Bestelldauer und parlamentarische Kontrolle sind noch offen.
Trennung der Dienst-und Fachaufsicht
Für die Arbeitsgruppe ist außerdem auch klar: Die Schaffung einer neuen unabhängigen Weisungsspitze bräuchte jedenfalls eine Verfassungsänderung. Die türkis-grüne Koalition müsste für die Reform also die Zustimmung der SPÖ oder FPÖ einholen.
Mehrheitlich befürwortet wird in der Arbeitsgruppe, einen dreigliedrigen Instanzenzug von der Staatsanwaltschaft zur Oberstaatsanwaltschaft hin zur Bundesstaatsanwaltschaft zu schaffen. Weisungs- und Berichtspflichten sollen innerhalb dieser Kette erhalten bleiben. Die Fachaufsicht könnte demnach von der Bundesstaatsanwaltschaft über die ihr untergeordneten Staatsanwaltschaften ausgeübt werden. Der Justizminister soll nach der überwiegenden Meinung nur mehr - nicht bindende - Erläuterungen, Handbücher oder Empfehlungen zur Ermittlungs- und Anklagepraxis herausgeben.
Vorgeschlagen wird aber, dass die Dienstaufsicht weiterhin von der Justizministerin ausgeübt wird. Diese soll aber sauber von der Fachaufsicht getrennt werden, damit es nicht zu einer "versteckten" Fachaufsicht über den Weg der Dienstaufsicht kommt.
Zadic begrüßt den Bericht: "Ich unterstütze die klare Trennung der Dienst- und Fachaufsicht, wie sie im Zwischenbericht vorgeschlagen wird." Ziel sei es, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft und "echte Entpolitisierung der Weisungsspitze zu schaffen". Dabei dürfe es auch keine "Hintertür für die Politik" geben.
Der Endbericht der Arbeitsgruppe soll bis Sommer 2022 vorliegen. Im nächsten Budget sind die Kosten für die Bundesstaatsanwaltschaft laut Zadic jedenfalls noch nicht eingepreist.(dab)