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Gedenktag 2. Oktober

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

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Es gibt gute Gründe, die Wahlaufhebung durch die Verfassungsrichter als weltfremd zu bezeichnen, wie es Kollege Herbert Lackner im "profil" tat. Die Wiederholung findet am 2. Oktober statt. Alle im Parlament vertretenen Parteien und alle am politischen Geschehen Interessierten haben nun vor allem zwei Aufgaben: Erstens, für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung die Trommel zu rühren. Zweitens, die notwendige Zahl von Wahlbeisitzern bereitzustellen.

Beides ist kein leichtes Unterfangen. Viele Bürger verstehen nicht, warum eine - ob des Ausgangs - über jeden Verdacht erhabene Wahl für ungültig erklärt wurde. Da dies auch etliche Funktionäre nicht verstehen, droht die Wahlbeteiligung eklatant zu sinken.

Das beschädigt nicht nur das demokratische Grundrecht einer Wahl, sondern vor allem den späteren Gewinner der Wahl.

Die andere Herausforderung sind die Wahlbeisitzer. Da die Wahlkarten - nun besonders penibel - erst ab Montag, 3. Oktober, 9 Uhr ausgezählt werden dürfen, werden viele politisch durchaus engagierte Bürger absagen. Wer kann und will sich schon ganz selbstverständlich am Montag freinehmen, nachdem schon der Sonntag dafür "geopfert" wurde?

Das hat nichts mit Politikverdrossenheit zu tun, das sind recht praktische Erwägungen. Was passiert, wenn manche Wahlbeisitzer am Montag einfach nicht mehr erscheinen? Springt dann ein Beamter der Wahlbehörde ein, wie schon jetzt?

Wird danach die Wahl erneut wiederholt?

Und was, wenn irgendwo irrtümlich Jugendliche, die zwischen Mai und 2. Oktober wahlberechtigt geworden sind, doch ein Kreuzerl machen? Oder wenn - wegen der unterschiedlichen Wahl-Schlusszeiten - ein Sprengelergebnis irgendwo vorab veröffentlicht wird?

Wird dann die Wahl erneut wiederholt?

Bei künftigen Wahlgängen gibt es die Möglichkeit, die Wahlordnung anzupassen, doch diese Wiederholungswahl wird nach dem bisherigen Ritus abgehalten. Politisch steht der Sieger also schon fest - die FPÖ, die alle künftigen Wahlen mit diesem Beispiel in Frage stellen kann. Es gibt nur eine Möglichkeit, dem zu begegnen: Die Wahlbeteiligung müsste höher sein als am 22. Mai, und das von niemandem angezweifelte Ergebnis müsste dabei besonders eindrucksvoll bestätigt werden. Das klingt freilich wie die Zusammenlegung von Ostern und Pfingsten.