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Gefährdete Gerichte: 244 Schusswaffen abgenommen

Von Karl Ettinger

Politik

Das Justizministerium weitet die Sicherheitsmaßnahmen aus und führt eine zentrale Anlaufstelle ein.


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Die Zahl ist beeindruckend: 276.023 gefährliche Gegenstände wurden Personen bei den Sicherheitsschleusen in den österreichischen Gerichten abgenommen. Mehr als die Hälfte davon, nämlich 148.070, allein im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien. Darunter waren bundesweit 244 Schusswaffen. Auch da liegt der Sprengel Wien mit 218 Schusswaffen mit weitem Abstand vorne.

Diese Zahl hat das Justizministerium für das Jahr 2019 für die "Wiener Zeitung" erhoben. So gesehen ist es verständlich, dass das Justizministerium im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung der Gerichtsorganisation auch weitere Vorkehrungen im Sicherheitsbereich trifft. Sicherheitsbeauftragte in Gerichten werden gesetzlich verankert, eine Zentralstelle für Bedrohungsfälle wird eingerichtet.

Höchstwert im Jahr 2017

Die Zahl der abgenommenen gefährlichen Gegenstände, die bei den Sicherheitsschleusen auftauchen, ist im vergangenen Jahrzehnt gestiegen. Für 2020  liegen die gesammelten Daten dem Justizministerium noch nicht vor – der Höchstwert wurde bisher im Jahr 2017 verzeichnet, damals sind bereits 280.000 gefährliche Gegenstände abgenommen worden, wenn Personen beim Zugang zu Gerichten gefilzt wurden. Davor war die Tendenz steigend: von 171.900 im Jahr 2012 auf 232.380 im Jahr 2015. Mit dem Gerichtssprengel Wien als Spitzenreiter.

Eklatant unterschiedlich sind vor allem die Zahlen bei den abgenommenen Schusswaffen. Von den bundesweit 244 Schusswaffen, die vor dem Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften, sichergestellt wurden, entfielen immerhin 218 auf den Sprengel des Oberlandesgerichts Wien. Der Sprengel des Oberlandesgerichts Graz folgte mit zehn abgenommenen Schusswaffen im Jahr 2019, neun waren es in Linz, gar keine in Innsbruck. Dazu kamen nach der Statistik des Justizministeriums das Bundesverwaltungsgericht mit sieben abgenommen Schusswaffen.

45.000 Hieb- und Stichwaffen abgenommen

Bundesweit kamen dazu rund 45.000 Hieb- und Stichwaffen, also etwa Messer, die vor dem Zugang zu Gerichten abgenommen worden sind, auch in dieser Kategorie war der Sprengel des Oberlandesgerichts Wien mit knapp 20.000 Hieb- und Stichwaffen laut Statistik des Justizressorts vorne. Als ein Grund für die Zunahme der konfiszierten Gegenstände wird gesehen, dass auch der Parteienverkehr zugenommen hat – zumindest bis Ausbruch der Corona-Epidemie und den ab März des Vorjahres verhängten Schutzmaßnahmen auch im Justiz- und Gerichtsbereich.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind die Sicherheitsvorkehrungen deutlich ausgebaut worden. Mittlerweile verfügen sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften über eigene Systeme für Zutrittskontrollen, bei denen Personen überprüft werden. Das war nicht immer so. Den Anstoß dazu hat eine Bluttat bei einem Linzer Gericht in den 1990er Jahren gegeben. Vor rund einem Jahrzehnt wurde nach dem Entsetzen über eine weitere Bluttat im niederösterreichischen Hollabrunn 2009 eine Ausweitung der Kontrollen auch auf die Bezirksgerichte verfügt.

Aufgaben für Sicherheitsbeauftragte

Nun wird in dem Gesetzesentwurf von Interims-Justizminister Werner Kogler ein nächster Schritt unternommen, mit dem der Bund als Dienstgeber unterstreichen will, dass ihm die Sicherheit der Justizmitarbeiter ein Anliegen ist. Deswegen wird die Funktion des Sicherheitsbeauftragten in Gerichten nunmehr auch gesetzlich verankert. Begründet wird das im Entwurf damit, dass Justizbedienstete zunehmend "übergriffigem" Verhalten ausgesetzt seien. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers sei es notwendig, Justizbedienstete, aber auch andere Personen, die in Gerichtsgebäuden mit besonderen Bedrohungen konfrontiert seien, auch besonders zu schützen.

Darüber hinaus wird mit der Aufwertung der Sicherheitsbeauftragten noch ein weiterer Zweck verfolgt: "Ferner ist in generalpräventiver Hinsicht unmissverständlich klarzustellen, dass ein Rechtsstaat Angriffe und versuchte Einflussmaßnahmen auf Justizbedienstete oder auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht dulden kann", heißt es ausdrücklich in der Begründung. Mit dem Gesetz werden auch die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des Sicherheitsmanagements definiert. Es müssten für diese Funktion "besonders verlässliche Bedienstete"  bestellt werden. Eine der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten ist es, Unterlagen zu erstellen, jährlich zu überprüfen und notfalls nachzubessern,  wenn es um Alarmierungs- und Räumungspläne für Gerichtsgebäude geht. Außerdem sind Sicherheitsbeauftragte zentrale Stelle für die Dokumentation von Bedrohungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen, die auch an höherrangige Stellen weitergeleitet werden müssen.

Eine weitere Neuerung im Sicherheitswesen der Justiz geht darüber hinaus. Um in Bedrohungssituationen Justizangehörigen und auch deren Familienmitgliedern einen erhöhten Schutz zu bieten, sollen bundesweit zentrale Anlaufstellen in Bedrohungsfällen eingerichtet werden, führt das Justizministerium als Grund dafür an. Deren primäres Ziel ist es, in enger Abstimmung mit der jeweils örtlich zuständigen Landespolizeidirektion die Ernsthaftigkeit und Gefährlichkeit des Angriffs, der Drohung oder Bedrohungssituation abzuklären, um allenfalls adäquate Schutzmaßnahmen setzen zu können.