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"Gefährliche Waffe": Paragraf 278a

Von Nina Flori

Politik

Studenten, Väter und Tierschützer im Fokus des 278a und b. | Juristen zeigen sich skeptisch: "Tatbestand ist zu weit formuliert." | Wien. Als man die sogenannte Terrorparagrafen-Familie des Strafgesetzbuches im Jahr 2002 in ihre heutige Form brachte, standen eigentlich kriminelle Organisationen wie die Mafia oder die ETA im Blickpunkt der Gesetzgebung. | Analyse - Tierschützer als Mafiosi - absurde Auswirkungen der Terrorangs


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Es war ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen - wohl als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 -, die Österreich zu einer gesetzlichen Änderung verpflichteten.

In den rund acht Jahren, die seither vergangen sind, waren die Anwendungsfälle der Kriminellen Vereinigung (278), der kriminellen Organisation (278a) oder der terroristischen Vereinigung (278b) in Österreich rar gesät. In letzter Zeit häuften sich die Fälle von Anklagen nach den Terror-Paragrafen jedoch: So sahen sich bereits Studenten, Väterrechtsaktivisten, Politiker und - von einer breiten Öffentlichkeit mitverfolgt - Tierschützer damit konfrontiert.

"Das Besondere an diesen Bestimmungen ist, dass allein die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder Organisation bestraft wird", erklärt Helmut Fuchs vom Institut für Strafrecht der Universität Wien im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Das heißt, es muss noch gar nichts passiert sein. Es reicht, dass die Vereinigung auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist."

Die Formulierung der Gesetzestexte hält Fuchs dabei nicht für besonders geglückt: Denn eigentlich könne man immer, wenn mehrere Personen eine Straftat begehen, formal den Paragrafen 278a als Tatbestand heranziehen.

Auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hält die Bestimmungen "in einigen Dimensionen für überzogen": "Die Texte sind zu unbestimmt formuliert. Sie enthalten einen Gummi-Paragrafen-Teil, durch den ein Schleppnetz aufgemacht wird, worin alles und jeder unterkommen kann", meint er. Das gehe in Richtung eines Absichts- und Verdachtstraftrechts.

Als "gefährliche Waffe" bezeichnet der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser die Bestimmungen rund um die Paragrafen 278: Durch sie könnten Ermittlungsverfahren begonnen werden, ohne einer einzelnen Person eine Straftat zuordnen zu müssen. "Es genügt zu sagen, dass eine Gruppe etwas plant. Dann hat man Überwachungsmöglichkeiten und schaut, ob man etwas findet", sagt Steinhauser. In einem Rechtsstaat sei dies sehr bedenklich.

Forderung nach engerer Formulierung

Abhilfe könne etwa eine engere Formulierung des Gesetzeswortlautes schaffen, meint er. Auch Fuchs spricht sich für eine Einschränkung der Tatbestandskriterien aus. Dass in nächster Zeit aber eine Änderung stattfindet, halten sowohl der Steinhauser als auch Fuchs für unwahrscheinlich. Im Justizministerium wollte man dazu keine Stellungnahme abgeben.

Das eigentlich für 2010 geplante Terrorismuspräventionsgesetz von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner liegt aufgrund des Widerstands der SPÖ zur Zeit jedenfalls auf Eis. Dieses hätte die Paragrafen-Familie des 278 um zusätzliche Anti-Terror-Bestimmungen erweitern sollen. "Man wird jetzt wohl einmal den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt abwarten", glaubt Steinhauser.

Wissen: Die Terrorparagrafen

Die sogenannten Terrorparagrafen (§§ 278 fort folgende Strafgesetzbuch) existieren in ihrer heutigen Form seit 2002.

Anlass für ihren Erlass war - wohl als Reaktion auf die Terror-Anschläge vom 11. September 2001 - ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Das Spezielle an der Terrorparagrafen-Familie ist, dass sie ein im Vorfeld zukünftiger verbrecherischer Aktivitäten liegendes Verhalten bestrafen, das an sich straflos wäre. Das im Moment auf Eis liegende Terrorismuspräventionsgesetz sollte die bestehenden Gesetze weiterentwickeln. Bisher waren Anwendungsfälle der Paragrafen 278 ff in Österreich allerdings rar gesät.

Siehe auch:Terrorvorwürfe auch gegen Väterrechtsaktivisten

+++ 13 Tierschützer im Justiz-Visier

+++ Stehen mehrere Studenten unter Terrorverdacht?