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Gegen die Hürden im Binnenmarkt

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

EU-Schlichtungsstelle Solvit hilft rasch und kostenlos. | Brüssel.Schon heute bietet der EU-Binnenmarkt den Bürgern von Mitgliedstaaten weit reichende Rechte. Diplome werden unionsweit anerkannt, Jobs in 27 Mitgliedsländern stehen offen, es herrscht Niederlassungs- und Visafreiheit - auch für die Angehörigen von EU-Bürgern. Unternehmen dürfen ihre Produkte und Dienstleistungen ohne mühsame bürokratische Hürden, die sie de facto gegenüber Inländern diskriminieren würden, in allen EU-Staaten vertreiben und anbieten. Doch die Mitgliedsländer sind einfallsreich bei der Behinderung dieser EU-Grundrechte; und die Bürger kennen ihre Rechte oft nicht ausreichend. Als Hilfestellung hat die EU-Kommission schon vor knapp sieben Jahren die Schlichtungsstelle Solvit etabliert, die vielen Bürgern leider ebenfalls unbekannt ist.


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Dabei kann Solvit rasch und unbürokratisch Hürden einreißen, die nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. 83 Prozent der Problemfälle konnten gelöst werden, obwohl die "nationalen Behörden nicht immer kooperativ" seien, wie es im Jahresbericht heißt. Immerhin durchbrach die Zahl der Anfragen 2008 erstmals die Grenze von 1000, was einer Steigerung um 22 Prozent gegenüber dem Jahr davor entspricht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag bei rund zwei Monaten.

Etwas länger dauerte die Behinderung eines österreichischen Lack- und Farbenproduzenten beim Vertrieb seiner Produkte in Polen. Die polnischen Behörden wollten diesen verpflichten, neben seinem Firmennamen auch jenen des polnischen Importeurs auf die Verpackungen zu drucken - eine klar rechtswidrige Hürde für den Binnenmarkt, erkannte die Solvit-Filiale in Polen. Erst nach 17 Wochen bestätigten die Behörden, dass die doppelte Beschriftung nicht notwendig sei.

Relativ häufig geht es bei den Solvit-Anfragen um die Nicht-Anerkennung von Diplomen: So konnte die Schlichtungsstelle etwa die französischen Behörden innerhalb von neun Wochen überzeugen, dass eine ungarische Krankenschwester mit ihrem Zeugnis aus der Heimat sehr wohl den französischen Ansprüchen genügt; bei einer britischen Kollegin dauerte es vier Wochen.

Auch wenn es etwa um die Anerkennung von Pensionen, Sozial- oder Gesundheitsleistungen oder um die Anmeldung von Kraftfahrzeugen in einem anderen EU-Staat geht, gibt es unter ec.europa.eu/solvit kostenlose und effiziente Hilfe.