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Gegen "Gesetzes-Eintopf"

Von Alexandra Grass

Politik

Ein klares "Setzen, Nicht Genügend" gab es am Mittwoch für das von der Bundesregierung vorgelegte Gleichbehandlungsgesetz. NGOs, der ÖGB und Homosexuellenvertreter fordern hingegen ein gerechtes Antidiskriminierungsgesetz.


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Der Bundesvorsitzende der SoHo (Sozialismus&Homosexualität), Günter Tolar, verurteilte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖGB-Frauenvorsitzender Renate Csörgits, Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt, ZARA-Obmann des (Verein für Zivilcourage und Antirassismusarbeit), Dieter Schindlauer, und dem Rechtsanwalt Helmut Graupner den Entwurf als "Gesetzes--Eintopf", worin individuelle Anliegen einzelner Gruppen verloren gehen - etwa Personen anderer Abstammung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Ausrichtung oder anderen Geschlechts. Für Behinderte soll ja ein eigenes Gesetz gelten.

Mit einem neuen Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft und einem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst will die Regierung zwei EU-Richtlinien - der Antidiskriminierungs- und Antirassismusrichtlinie - gerecht werden. Die Konstruktion sei verfassungswidrig, lautet der Tenor der KritikerInnen. So sei etwa die Weisungsfreiheit der Gleichbehandlungsanwälte mit einfachgesetzlichen Bestimmungen geregelt - laut Bundesverfassung jedoch nicht möglich. Auch soll die Weisungsfreiheit der neu geschaffenen Gleichbehandlungssenate über "alte" Verfassungsbestimmungen abgedeckt werden - ebenso dies sei verfassungswidrig.

Graupner, auch Mitglied der EU-Experten-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, sieht außerdem einige Punkte auch als EU-rechtswidrig: So sei die vorgesehene Einbindung von NGOs nicht ausreichend umgesetzt. Die Antidiskriminierungs-Richtlinie sieht überdies "Beweise" des Arbeitgebers vor - die Regierungsvorlage gibt sich mit "glaubhaft machen" zufrieden. Und die Schadenersatzansprüche für bewiesene Diskriminierungen bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses seien etwa mit maximal 500 Euro Strafe bei Nicht-Berücksichtigung einer Bewerbung nicht "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend".

Gefordert wird nun, dass die Frauen-Gleichberechtigungs-Richtlinie in Form einer Novelle der bestehenden Gleichbehandlungsgesetze umgesetzt wird, sowie die Antirassismus- und Antidiskriminierungsrichtlinien in einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz. Dabei sollten alle Gruppen auf dem höchsten Schutzniveau beider Richtlinien angesiedelt sein.

Schindlauer verwies auf einen vom Ludwig-Boltzmann-Institut im Jahr 1998 im Auftrag der damaligen Bundesregierung ausgearbeiteten Entwurf für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, an dessen Erstellung er selbst beteiligt war. Die schwarz-blaue Regierung habe sich davon allerdings abgewendet. Doch nur mit wenigen Adaptierungen könnte dieser EU-Richtlinienkonform ergänzt werden, erklärte der Experte.