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Die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Asylgesetzes läuft in einer Woche aus. Doch seit Tagen äußern Menschenrechtsorganisationen massive Bedenken gegen die Pläne des Innenministeriums. Die Novelle erfülle nicht die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, betont das UN-Flüchtlingshochkommissariat. Der Gedanke, eine Liste von sicheren Drittstaaten schaffen zu können, sei darüber hinaus eine Fiktion.
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Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in Österreich ist bisher kaum mit scharfer Kritik an der Asylgesetzgebung aufgefallen. Mit der Vorlage des Entwurfes zur Asylgesetznovelle 2003 hat sich das geändert. "Österreich ist dabei, sich von seiner Tradition als Asylland zu verabschieden", erklärt Roland Schönbauer vom UNHCR. Sollte das Gesetz in der derzeitigen Form verabschiedet werden, wäre es eines der strengsten in Europa - und müsste eher als Asylverhinderungs-Gesetz bezeichnet werden.
Wie berichtet, kritisieren Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Opposition die geplante Einführung neuer Barrieren zum Asyl-Zugang sowie die Beschneidung des Berufungsverfahrens. Das so genannte Neuerungsverbot sieht vor, dass Asylgründe nur mehr in der ersten Instanz vorgebracht werden dürfen. Das gilt allerdings nicht für Folteropfer und traumatisierte Menschen.
Zu den umstrittensten Punkten gehört auch eine Liste von sicheren Drittstaaten. Unter diesen finden sich laut Entwurf u. a. Lettland, Litauen, Polen, Schweiz, die Slowakei, die Tschechische Republik, Ungarn und die Republik Zypern. Wenn ein Roma sich in der Slowakei verfolgt fühlt und um Asyl in Österreich ansucht, könnte sein Antrag also automatisch abgelehnt werden.
Mehr Zugangsbarrieren zum Asylverfahren?
UNHCR lehnt Listen ab, die Staaten pauschal als sicher definieren. Denn dies könnte als Zugangsbarriere für ein Asylverfahren dienen, was in Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention steht. Dazu komme das Risiko einer Ketten-Rückschiebung bis in einen unsicheren Staat oder gar das Herkunftsland. So könnte der Roma wieder in die Slowakei und damit zurück zu seinen Verfolgern gelangen.
"Wir können keinen Persilschein für die Sicherheit ausstellen", erläutert Schönbauer. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden.
Das Innenministerium sieht den Entwurf sehr wohl in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Staaten, die als sicher angeführt sind, erfüllten die Vorgaben der Menschenrechtskonvention, heißt es. Ziel der Novelle sei jedoch "eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. Gleichzeitig sollen aber Personen, die aus asylfremden Motiven das Verfahren in Anspruch nehmen, rasch und umfassend über dessen Aussichtslosigkeit informiert werden."
Laut UNHCR muss bei Regelungen, die Flüchtlinge und AsylwerberInnen betreffen, das Flüchtlingshochkommissariat in die Begutachtung eingebunden werden. Ob die Vorschläge jedoch berücksichtigt werden, hängt vom Willen des Gesetzgebers ab. Roland Schönbauer hofft noch auf Änderungen. Das Innenministerium wartet das Ende der Begutachtungsfrist kommenden Freitag erst einmal ab.