)
Vereinbarkeit von Euro und Job. | Wien. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht für Fußball-Fans. Zuerst die schlechte: Wenn in der Firma der Hut brennt, hat die Europameisterschaft Nachrang. Selbst wer Karten für ein Spiel hat, kann vom Chef an dem entsprechenden Abend zu Überstunden verpflichtet werden. Die gute Nachricht: Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall den Preis für die Karten ersetzen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Irene Holzbauer von der Arbeiterkammer Wien relativiert allerdings: Bei der Anordnung von Überstunden müsse eine Interessenabwägung stattfinden. Nur wenn die Überstunden absolut notwendig sind, um einen Schaden für das Unternehmen abzuwenden und auch nicht am nächsten Tag erledigt werden können, muss der Arbeitnehmer das Spiel sausen lassen.
Beim Urlaub ist es ähnlich. Auch hier werden die Interessen des Mitarbeiters gegen jene des Arbeitgebers abgewogen. Dabei wird das betriebliche Interesse von Unternehmen, auf die während der EM mehr Arbeit zukommt - wie etwa Gastronomiebetriebe -, laut Holzbauer in der Regel höher gewertet.
Bekommt der Arbeitnehmer keinen Urlaub, darf er keinesfalls eigenmächtig zu Hause bleiben. Es droht ihm sonst eine fristlose Entlassung.
Vorsicht ist auch geboten, wer das Spiel während der Arbeitszeit am Fernseher oder im Radio verfolgt. Hierfür braucht man die Zustimmung des Chefs, wenn fernsehen oder Radio hören am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich erlaubt ist. In jedem Fall darf die Arbeit unter der Ablenkung nicht leiden.