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Geister, die er rief...

Von Reinhard Göweil

Leitartikel

Er werde sich mit allen Mitteln wehren, sagt Karl-Heinz Grasser nun. Bis vor kurzem hieß es noch, die Behörden könnten alle Unterlagen haben, er sei supersauber. Nun fühlt er sich - wieder einmal - schlecht behandelt. Sein Anwalt fand sogar den Vergleich mit dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann - die unschuldige spanische Gurke vermied er immerhin.


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Warum er sich gegen Hausdurchsuchungen wehrt, wenn sie der Wahrheitsfindung dienen, bleibt rätselhaft. Grasser ging in seiner Zeit als Finanzminister mit politischen Gegnern nicht gerade zimperlich um. Kritische Journalisten wurden entweder pauschal ins linke Eck gestellt oder es wurden ihnen Informationen schlicht verweigert. Meist beides.

Das erklärt aber nicht, warum die Medien zugegeben hart mit ihm ins Gericht gehen. Die wesentliche Erklärung ist eine recht simple: Es sind die Fakten, die er selber schuf.

Er wand sich als Minister mit einem diskussionswerten Gutachten aus der Steuerpflicht um seine Homepage - großzügig finanziert von der Industriellenvereinigung. Er war als Minister Geldbote über die Schweizer Grenze. Das alleine nimmt ihm jede Legitimität, sich aufzuregen.

Er schimpfte als Minister über die "Spekulanten" in der Bawag und bewegte sich doch selbst in liechtensteinischen Stiftungskonstruktionen. Er spielt irgendeine Rolle bei der Skandal-Privatisierung der Buwog, er war eng in die Eurofighter-Finanzierung eingebunden. Viele Freunde tauchen in diesem Umfeld ständig auf - ach ja, und mit Wolfgang Flöttl und Julius Meinl war der Minister Grasser segeln - in einer kritischen Zeit.

Wenn Grasser nun seine "Vernichtung" (O-Ton) moniert, dann zeigt dies eines: Er glaubt nach wie vor, dass ihn die Justiz anders behandeln müsse als jeden anderen, der durchgezogen hat, was Grasser durchzog. Die vollständige öffentliche Aufklärung der Vorwürfe ist nicht nur gerecht, es ist ein Test für die politische Kultur in Österreich. Denn Grasser war Politiker - und tut eigentlich nach wie vor so.

Die Geister, die er damals rief, wenden sich nun gegen ihn. Nur ein Zauberer, der dem Spuk ein Ende bereitete, ist nicht zu sehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.