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Geister scheiden sich noch am Schächtverbot

Von Brigitte Pechar

Politik

Das Tierschutzgesetz wurde auch gestern nicht im Ministerrat beschlossen. Zwei Punkte sind noch offen.


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Bundeskanzler Wolfgang Schüssel präsentierte gestern im Pressefoyer seinen Entwurf, den er dem Ministerrat zwar vorgelegt, aber nicht zur Abstimmung gebracht hat, weil die FPÖ noch Bedenken hat: Artgerechte Haustierhaltung, Verbot der Pelztierhaltung, Verbot von Käfighaltung von Hühnern ab 2008, Auftrittsverbot für Wildtiere in Zirkussen, Verbot des Kupierens, Hunde und Katzen sollen mit Chips gekennzeichnet werden.

Geeinigt hat man sich mit der FPÖ über die lange strittigen Übergangsfristen: Der geltende Rechtsbestand der 15 a-Vereinbarung wird übernommen.

Streit gibt es noch bezüglich des von der FPÖ geforderten Schächtverbots sowie in der Frage, ob der Tierschutz sofort in die Verfassung geschrieben wird, wie das die Freiheitlichen wünschen. Was das Schächten betrifft, gebe es konkurrierende Verfassungsbestimmungen, sagte Schüssel. Die Freiheit der Religionsausübung mache ein absolutes Verbot unmöglich. Die Staatszielbestimmung wiederum gehöre sinnvollerweise in den Ö-Konvent. Offen ist auch noch, ob das "Tier als Mitgeschöpf" gesetzlich festgeschrieben wird, wie die FPÖ das fordert.

"Hier wird von mir nichts verzögert", betonte der Kanzler und zeigte sich zuversichtlich, dass "ein Beschluss im Ministerrat in zwei bis drei Wochen" erfolgt. Alle noch offenen Fragen seien "absolut lösbar" - das glaubt auch Vizekanzler Hubert Gorbach.