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Vielversprechend sind die Angebote, die meist ungefragt in die Mailbox flattern: "Get your University Degree in 30 days", steht da. Ohne lästige Kursbesuche, ohne wissenschaftliche Arbeiten, einfach übers Internet. Doch die Freude kann ein jähes Ende nehmen: Anerkannt werden die Diplome nämlich nicht. Und Träger von gekauften akademischen Titeln können sogar zu hohen Verwaltungsstrafen verdonnert werden.
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Im titelgläubigen Österreich, war der einzige Weg, schnell an eine ehrenvolle Anrede zu kommen, bisher Frauen von Akademikern vorbehalten - die Arztgattin wird im Dorf bekanntlich oft zur "Frau Doktor". Wer sich aber damit nicht zufriedengeben will, kann auch hierzulande US-amerikanische Abschlüsse online bestellen.
"Die ultimative Lösung für jeden, der sofort einen Abschluss braucht", verspricht die US-Website instantdegrees.com. Instant-Akademiker berichten von ihren Erfahrungen: Beim Check-In am Flughafen bevorzugt! Einen lang ersehnten Job bekommen! Den schwer kranken Herrn Papa mit dem Abschluss beeindruckt! Und sogar beim Rendez-vous hilft ein akademischer Titel. Paradiesische Zustände müssen in den Vereinigten Staaten für Akademiker herrschen, glaubt man der Website. Und das Beste daran: "100 % legal!", zum Eintragen in Dokumente, Visitkarten und auf Türschilder. Der Online-Titel ist auch kein besonders teurer Spaß: Ein Master ist schon ab 135 Dollar zu haben, der Doktor kommt auf nur 160 Dollar. Den bekommt man in einer knappen Woche mit der Post. Einzige Voraussetzung: Eine gültige Kreditkarte.
Wer seinen in Übersee "erworbenen" Titel in Österreich verwenden will, stößt neuerdings aber auf Hindernisse, erklärt Christoph Demand aus dem Bildungsministerium: "In Dokumente eingetragen werden seit Anfang 2004 nur Titel aus dem EWR und der Schweiz". Auch andere Behörden würden verstärkt beim Ministerium nachfragen. Ausweg ist nur die Nostrifizierung durch eine heimische Universität. Die ist allerdings nicht so einfach: Ein vierseitiger Fragebogen und gezählte 12 Beilagen sind erforderlich. Darunter die Vollausgabe der Magister- oder Doktorarbeit plus zehnseitiger Zusammenfassung. Eine unüberwindliche Hürde, denn zum Diskontpreis bekommt man die Arbeit nicht mitgeliefert.
Bleibt also noch die "private" Verwendung. Aber auch hier gibt es einen Fallstrick: Wer einen akademischen Grad führt, der "nicht auf Grund entsprechender Studien und Prüfungsleistungen" erworben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, normiert § 116 Universitätsgesetz und setzt eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro fest.
"In der Praxis kommt das aber nicht vor", sagt der Sprecher des Wiener Magistratsdirektors, Rudolf Gerlich. "In den meisten Fällen will man sich ja mit dem Titel etwas erschleichen". Und hier kommen Delikte aus dem Strafgesetzbuch ins Spiel. Wer seinen neuen Doktor also verwendet, um in eine höhere Gehaltsstufe zu fallen, begeht einen Betrug - und dass ein gekaufter Doktor wirklich einen Eintrag im Strafregister überstrahlt, scheint zweifelhaft.
All jenen, die den Titel des früher unbegabten Mitschülers beim Klassentreffen in Zweifel ziehen, sei aber eines gesagt: Die University of Hawaii existiert tatsächlich.