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Gelder für NS-Opfer zum Greifen nah

Von Wolfgang Sablatnig

Politik

Aber noch keine Rechtssicherheit. | Verfahren gegen Unternehmen noch offen. | New York/Wien.(sabl) Ein US-Berufungsgericht hat am Mittwoch die letzte NS-Sammelklage gegen die Republik Österreich abgewiesen. Klagsanwalt Jay R. Fialkoff verkündete umgehend, dass jetzt Rechtssicherheit eingetreten sei. Diese ist Voraussetzung für Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Arisierungs-Opfer.


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In Österreich wollten sich Außenamt und Israelitische Kultusgemeinde (IKG) diesem Jubel noch nicht anschließen. Die 45-seitige Entscheidung werde geprüft, hieß es. IKG-Sprecherin Erika Jakubovits ergänzte gegenüber der "Wiener Zeitung": "Ich denke, dass wir noch nicht von Rechtssicherheit sprechen können."

Tatsächlich bezieht sich die Entscheidung des Berufungsgerichts nur auf die Republik und Unternehmen in ihrem Eigentum. Das Verfahren gegen andere Unternehmen vor der New Yorker Bezirksrichterin Shirley Wohl Kram bleibt offen. Diese hätten nicht berufen, man sei daher nicht zuständig, argumentierte das Berufungsgericht.

Sehr wohl betonte das Gericht aber, dass im Interesse der betagten Opfer rasch entschieden werden solle. Das meinen in der Zwischenzeit auch die Kläger. Nur mehr einer von ihnen will an dem Verfahren festhalten.

19.000 NS-Opfer bzw. ihre Erben haben insgesamt rund 200.000 Einzelanträge an den 210 Millionen Dollar schweren Entschädigungsfonds gestellt. Ausgezahlt wird erst, wenn Rechtssicherheit besteht. Auf Rechtssicherheit warten müssen auch die Ex-Eigentümer von Liegenschaften, die 60 Jahre nach Kriegsende noch restituiert werden sollen.