Zusammenarbeit ist derzeit eingeschränkt. | Mödlhammer wünscht sich "kleine Verfassungsreform". | Wien/Linz. Die Hoffnung auf den "großen Wurf" hat Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer längst aufgegeben. Er hat aber bis zuletzt geglaubt, dass der scheidenden Regierung "zumindest ein kleiner Wurf bei der Verfassungsreform" gelingt - die Reform der Gemeinden.
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Doch auch daraus wurde nichts. Zwar hat der Entwurf der Expertenkommission zur Verfassungsreform in mehreren Bereichen der Gemeinden Handlungsbedarf erkannt und aufgezeigt. Die Verhandlungen darüber sind allerdings still und heimlich versandet.
Zusammenlegung nur mit Volksabstimmung
Wo genau drückt denn nun der Schuh? Eines der wichtigsten Anliegen Mödlhammers ist "die Absicherung der Gemeinden". Einzelgemeinden sind verfassungsrechtlich nicht geschützt. Mehrere Gemeinden können daher ohne weiteres zwangsweise zu einer zusammengelegt werden. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" fordert Mödlhammer, dass eine Zusammenlegung nur nach einer positiven Volksabstimmung der betroffenen Gemeindebürger erfolgen darf.
Weiters soll es möglich sein, dass sich Gemeinden über die Landesgrenzen hinweg zu Gemeindeverbänden zusammenschließen können, um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen. Gerade für kleinere Gemeinden sind solche Zusammenschlüsse vorteilhaft, da dadurch Kosten und Personal eingespart werden können. Derzeit ist eine interkommunale Zusammenarbeit zwar verfassungsrechtlich vorgesehen, diese muss aber an den Landesgrenzen enden.
Die Forderung nach länderübergreifenden Gemeindeverbänden bringt allerdings auch Schwierigkeiten mit sich. Waltraud Waitz von der Universität Innsbruck gab bei der Herbsttagung der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft in Linz zu bedenken, "dass sich dabei Probleme in der Finanzierung und auch in der Staatsaufsicht stellen".
Denn welches Land soll für einen länderübergreifenden Gemeindeverband zuständig sein?
Während die Expertengruppe viele Forderungen des Gemeinde- und des Städtebunds übernommen hat, hat der Wunsch der Gemeinden nach Mitwirkung bei den sogenannten 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern keinen Niederschlag in dem Entwurf zur Verfassungsreform gefunden.
Zumindest ein Anhörungsrecht
Da die 15a-Vereinbarungen Regelungsgegenstände enthalten, zu deren Vollziehung nicht nur Bund und Länder, sondern auch Gemeinden berufen sind, besteht Mödlhammer hier "zumindest auf ein Anhörungsrecht". Er ist zuversichtlich, dass man da "einen entsprechenden Passus findet".