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Gemeinden zahlen Getränkesteuer zurück

Von Stephanie Dirnbacher und Erich Wolf

Wirtschaft

Endlich gibt es Einigung nach zähen Verhandlungen. | 15 Prozent werden rückerstattet. | Wien. Endlich bekommt der Lebensmittelhandel die zu Unrecht eingehobene Getränkesteuer zurück - zumindest einen Teil davon. Nach zähen Verhandlungen haben sich der Städtebund, der Gemeindebund und das Bundesgremium des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) geeinigt: 15 Prozent der gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Getränkesteuerabgabe - das sind 30 Millionen Euro - sollen bis spätestens 30. April 2009 an die Handelsbetriebe zurückfließen.


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Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2000 die Steuer auf alkoholische Getränke für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, weil für Alkoholika bereits eine Alkoholsteuer anfällt. In einem späteren Urteil befand das Höchstgericht allerdings, dass Gastronomiebetriebe keinen Anspruch auf Rückerstattung der Getränkesteuer hätten, da diese eine Dienstleistung erbringen würden, die wiederum besteuert werden darf.

Offen blieb bislang allerdings die Rückerstattungsfrage bei den Lebensmittelhandels-Betrieben. Seit acht Jahren bemühen sich jene Unternehmen bereits, die vor dem Jahr 2000 gezahlten Getränkesteuern zurückzubekommen. Dennoch ist bislang kein einziger Fall bekannt, in dem das gelungen ist.

Ein Rückzahlungsanspruch steht nämlich laut den Landesabgabengesetzen nicht zu, wenn die Abgaben an die Konsumenten "überwälzt" worden sind. Wie allerdings bewiesen werden kann, wer die Steuern wirtschaftlich getragen hat, ist derzeit vollkommen unklar.

Wer von der jetzigen Einigung profitieren will, muss sein Getränkesteuer-Verfahren jedenfalls einstellen. Das ist die Gegenleistung für die teilweise Rückerstattung der Steuer durch die Gemeinde. Die pauschale Regelung erspart jedenfalls aufwendige, kostspielige, noch Jahre andauernde gerichtliche und behördliche Verfahren.

Kämpfen im Alleingang

Ein Unternehmer kann sich freilich dennoch übervorteilt fühlen, wenn er weniger als 85 Prozent der Steuer an seine Kunden überwälzt hat. In diesem Fall steht dem Lebensmittelhändler nach wie vor der Weg zum Gerichtshof offen. "Die 15 Prozent sind als Kompromiss anzusehen", gesteht Richard Franta, Bundesgremialgeschäftsführer des Lebensmittelhandels in der WKO, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Fraglich ist, wie die Rückerstattung nun praktisch umgesetzt werden soll. "Darüber zerbrechen sich noch viele den Kopf", erzählt Franta. Finanzminister Wilhelm Molterer hat sich jedenfalls dazu bereit erklärt, von den 30 Millionen Euro 7,5 Millionen zu übernehmen.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.