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Verteidiger des Kärntner Finanzjongleurs punktet vor Gericht - Selbstanzeige half.
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Wien/Klagenfurt. Der Krumpendorfer Finanzzampano Wolfgang Auer-Welsbach, Ex-Chef des bankrotten 350-Millionen-Euro-Betrugskonglomerats AvW, ist in Sachen Steuervergehen vorerst mit einem blauen Auge davongekommen. Das zweite Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung - Auer-Welsbach hatte sich selbst angezeigt - endete am Dienstag mit 300.000 Euro Geldstrafe. Im Fall der Uneinbringlichkeit wird daraus eine Ersatzstrafe von 270 Tagen Haft, also drei, vier Tage weniger als neun Monate.
Im Mittelpunkt des Strafverfahrens standen dessen Liechtensteiner Stiftungen Menoris und Sidonia und nicht abgeführte Einkommen- und Körperschaftssteuern.
"Er ist glimpflich davongekommen. Er bleibt mit diesem Urteil im erweiterten Strafvollzug, was für die Resozialisierung äußerst vorteilhaft ist", sagt Franz Großmann, Verteidiger von Auer-Welsbach zur "Wiener Zeitung". Da Auer-Welsbach über kein privates Vermögen mehr verfügt, er ist in Privatkonkurs, wird er die Geldstrafe nicht zahlen können. Doch die Ersatz-Haftstrafe dürfte ihm erspart bleiben. Denn das Strafvollzugsgesetz sieht bei Ersatzhaftstrafen bis neun Monate vor, dass diese durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden können. Vier Stunden gemeinnützige Leistung tilgen einen Haft-Tag. Zurzeit sitzt Auer-Welsbach eine achtjährige Freiheitsstrafe unter anderem wegen Betruges in der Justizvollzugsanstalt Graz-Karlau ab, in der er laut Anwalt Großmann als Assistent des Anstaltszahnarztes fungiert.
Dritte Anklage draußen
Doch Auer-Welsbach hat bereits die dritte Anklage ausgefasst. Wie die "Wiener Zeitung" am 22. August 2012 berichtete, soll der Ex-AvW-Zampano laut Staatsanwaltschaft weitere 59,88 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.
Im Mittelpunkt dieser Anklage aus der Feder der Staatsanwälte Thomas Liensberger und Helmut Jamnig steht die Versiebenfachung (Genussscheinsplit) der AvW-Genussscheine auf 420.000 Stück im Jahr 1999; davon hatte Auer-Welsbach sich selbst - anstatt Altanlegern - 360.000 Stück zu je einem Euro zugeteilt. Im Oktober 2000 verkaufte er diese Genussscheine an AvW und diese veräußerte die Wertpapiere weiter an Anleger. Diesen Sachverhalt haben der renommierte Grazer Strafgutachter Fritz Kleiner in seiner umfangreichen Expertise und die Großbetriebsprüfung Klagenfurt in ihrem Abschlussbericht herausgearbeitet.
"Die von der AvW Invest und der AvW Gruppe erzielten Einkünfte aus den Genussscheinverkäufen erklärte AvW-Vorstand Wolfgang Auer-Welsbach den Finanzbehörden vorsätzlich nicht und bewirkte dadurch in den Jahren 2000 bis 2007 eine Verkürzung der Körperschaftssteuer von insgesamt 59,88 Millionen Euro", heißt es in der Anklage. Der strafbemessende Betrag liegt bei 213 Millionen Euro.
Auer-Welsbach drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe bis maximal 176 Millionen Euro oder eine entsprechende Ersatzhaftstrafe. Die dritte Anklage ist aber nicht rechtswirksam, da Verteidiger Großmann einen Einspruch eingelegte; zugleich beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Auer-Welsbach sei dafür schon im ersten Verfahren verurteilt worden. Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft Klagenfurt vehement.