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Gemeinsamer EU-Agrarmarkt

Von Waldemar Hummer

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Die Mitte Juni 2007 verabschiedete einheitliche Gemeinsame Marktorganisation bringt mehr Transparenz und Kohärenz in das Agrarmarktrecht der Gemeinschaft. | Am 11. Juni einigte sich der Rat über eine Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO). Mit diesem Schritt wurde der bisherige sektorspezifische Ansatz aufgegeben und das Agrarmarktrecht der EG im wesentlichen auf vier Verordnungen (VO) komprimiert.


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Neben der GMO sind dies die VO Nr. 1782/2003 über Direktzahlungen, die VO Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die VO Nr. 1698/2005 über die Entwicklung des ländlichen Raums. Das gemeinsame Agrarmarktrecht wird dadurch übersichtlicher und kohärenter.

Zur Erzielung einer gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte wurden bereits in den frühen 60er Jahren eigene europäische Marktordnungen für eine Reihe wichtiger landwirtschaftlicher Produkte geschaffen. Die Zahl dieser Marktordnungen ist zwischenzeitlich auf mehr als 30 gestiegen.

In den einzelnen Produktbereichen bestanden vielfach mehrere Rahmen-VOen des Rates sowie Durchführungs-VOen der Kommission. Auch im Rahmen der Komitologie, einem Verfahren zur Durchführung von Rechtsakten des Parlaments und des Rates durch die Kommission, gab es unterschiedliche Abläufe. Damit waren die Regelungszusammenhänge häufig nur noch für Experten erkennbar.

Einheitliche GMO sorgt für Transparenz

Mit der Verabschiedung der Einheitlichen GMO ist es nun gelungen, einen deutlichen Fortschritt auf dem Weg zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des EG-Agrarrechts zu erzielen. Dabei wurden rund 50 Rats-VOen aufgehoben und die Zahl der relevanten Artikel von etwa 600 auf rund 200 reduziert. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisher geltenden sektorspezifischen Regelungen sind in der Einheitlichen GMO allerdings nicht enthalten. Die Einheitliche GMO ist in insgesamt sieben große Kapitel gegliedert und enthält einen umfangreichen Anhang. Darin ist unter anderem auch eine Entsprechungstabelle enthalten, die Bestimmungen aus den aufgehobenen VOen den jeweiligen Artikeln der GMO zuordnet.

Die Einheitliche GMO findet grundsätzlich ab dem 1. Jänner 2008 Anwendung, für bestimmte Sektoren beziehungsweise Teilbereiche wurden andere Zeitpunkte festgelegt. Der einzige Verwaltungsausschuss wird seine Tätigkeit ebenfalls am 1. Jänner 2008 aufnehmen.

Die Aushandlung der Einheitlichen GMO war kein einfaches Unterfangen. Vor allem folgende Fragen hatten größere Probleme verursacht: die Einbeziehung von Wein sowie Obst und Gemüse, die Kompetenzverlagerung vom Rat auf die Kommission sowie die Schaffung eines einzigen Verwaltungsausschusses.

Einigung trotz gröberer Probleme

Trotz grundsätzlicher Übereinstimmung über die Einbeziehung von Wein, Obst und Gemüse waren vor allem der Zeitpunkt und das Ausmaß der Einbeziehung heftig umstritten. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der eine massive Verlagerung von Ratskompetenzen auf die Kommission vorgesehen hatte, wurde dieser Kompetenztransfer in all den Fällen, in denen Fragen von erheblicher politischer Relevanz berührt waren, wieder zurückgenommen. Zuletzt setzte sich auch die Überlegung eines einzigen horizontal tätigen Verwaltungsausschusses für alle von der Einheitlichen GMO erfassten Produkte durch. Denn dadurch müssen produktübergreifende Themen nicht mehr in mehreren sektoralen Verwaltungsausschüssen behandelt werden, die Gefahr widersprüchlicher Regelungen kann so vermieden werden.