Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen künftig in der EU speziell gekennzeichnet sein. Damit rückt die Aufhebung des faktischen Verbots solcher Lebensmittel in der EU näher.
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Die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Regeln müssen noch von den Regierungen der EU-Staaten gebilligt werden, was als sicher gilt (die "Wiener Zeitung" berichtete). Die Kennzeichnungspflicht ist Ausdruck der Verbraucherschutzpolitik der EU: Diese geht - im Unterschied zu protektionistischen Staaten - von "aufgeklärten" Konsumenten aus, die sich vor dem Kauf informieren. Anhand einer speziellen Kennzeichnung sollen die Konsumenten selbst entscheiden, ob sie beispielsweise ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen oder nicht.
Die EU weigert sich seit 1998, den Anbau und die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen zuzulassen. Die USA haben ebenso wie Kanada und Argentinien bei der Welthandelsorganisation (WTO) deswegen Beschwerde eingelegt - wie zuvor schon in anderen Fällen der Landwirtschaft auch, wenn den USA die Subventionen der EU zu großzügig erschienen. Der Union wurde wiederholt unterstellt, so den wirtschaftlichen Wettbewerb zu verzerren.
Der verschärfte Kurs der Europäer im biotechnologischen Bereich wie jenem der Gentechnologie stieß in den USA auf heftige Kritik in Regierungstellen und bei den großen Erzeugerverbänden. Ihrer Ansicht nach ist die Kennzeichnungspflicht wissenschaftlich unbegründet und in der Praxis nicht durchführbar. Die USA sind weltweit der größte Produzent gentechnisch veränderter Nutzpflanzen-Sorten. 80 Prozent der US-Sojabohnen-Ernten sind bereits gentechnisch verändert. Zudem beklagen die US-Bauern, dass ihnen durch die restriktive EU-Politik jährlich Exporteinnahmen in Höhe von 300 Mill. Dollar entgehen. Außerdem wurde der EU immer wieder vorgeworfen, durch das bisherige Verbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO) die Bekämpfung der Hungersnot in Afrika zu verhindern. Denn Ziel der gentechnischen Manipulation ist die Herstellung von Pflanzen, die gegen Schädlinge und Krankheiten widerstandsfähiger sind.
Die EU-Vorschriften verlangen nun eine strikte Trennung gentechnisch veränderter Lebensmittel von konventionellen. Werden konventionelle Lebensmittel in die EU importiert, darf der Anteil gentechnisch veränderter Lebensmittel, die unabsichtlich in die Lieferungen gelangen, maximal 0,9 Prozent betragen.