Forstgesetz-Novelle dürfte europarechtlich nicht umsetzbar sein.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Es sind 40 Tage vergangen. Nun wird es zwar nicht biblisch, es geht aber sehr wohl um eine Plage, konkret um den Borkenkäfer und seine Folgen. Vor 40 Tagen endete die Begutachtungsfrist zur Forstgesetz-Novelle. Der Entwurf beinhaltete einen Einschnitt für die holzverarbeitende Industrie, er gab der Landwirtschaftsministerin die Ermächtigung, per Verordnung regional und zeitlich beschränkt eine Schadholzabnahmepflicht für Betriebe zu verfügen. Die von der Holzindustrie abgegebenen Stellungnahmen in der Begutachtung waren ablehnend und von europarechtlichen Bedenken geprägt.
Die Aufregung dürfte Wirkung gezeigt haben. Aus Verhandlerkreisen heißt es, dass der Entwurf schubladisiert werde, da eine Abnahmepflicht von heimischem Holz auf eine Diskriminierung von Anbietern aus dem EU-Ausland hinauslaufen könnte. Der Fachverband der Holzindustrie Österreichs, der auch eine kritische Stellungnahme verfasst hat, "geht davon aus, dass durch das beschlossene 350 Millionen Forstpaket die Umsetzung der geplanten Forstgesetz-Novelle nicht weiterverfolgt wird". Bei dem Waldfonds geht es um diverse Förderungen, darunter auch 60 Millionen Euro für eine Holzbau-Offensive sowie um die Wiederaufforstung und den Wertverlust bei Borkenkäferbefall.
350 Millionen für Forstwirte
Im Landwirtschaftsministerium wird dies nicht bestätigt. Was die Abnahmepflicht angeht, gebe es keinen neuen Stand, die Stellungnahmen werden geprüft. Der Prozess laufe noch. Bestätigt werden aber vom Ministerium laufende Gespräche mit Vertretern der Industrie, heißt es aus dem Büro von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Bei diesen Verhandlungen ging es aber offenbar eher um Unterstützungsmöglichkeiten für Forstwirte. Der mit 350 Millionen Euro dotierte Fonds (auch Forstpaket genannt) soll Forstwirten und Industrie gleichermaßen unterstützen. Eine zentrale Frage ist dabei die Lagerung von Holz.
Forstwirte geraten durch den Klimawandel zunehmend unter Druck. Zunehmende Wetterextreme und mildere Temperaturen befördern Beschädigungen des Waldbestands, sei es durch Windschäden oder durch den Borkenkäfer, der vor allem Fichten befällt, ein von der Industrie stark nachgefragtes, schnell wachsende Holz.
Das derzeitige Forstgesetz verpflichtet Waldbesitzer, von Schädlingen befallene Bäume aus dem Wald zu entfernen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Das jedoch führt aber vor allem in stark betroffenen Regionen dazu, dass die Holzlager mancher Forstwirte an die Kapazitätsgrenzen gelangen. Die Waldbesitzer sind dann mitunter auch mit der Situation konfrontiert, Schadholz in Waldnähe stapeln zu müssen. So kann der Borkenkäfer aber weiter sein Unwesen treiben und sich über anliegende gesunde Bäume weiterverbreiten.
Zwar wird Holz durch Borkenkäferbefall nicht unbrauchbar, die Möglichkeiten der Verarbeitung schrumpfen aber. Schadholz wird etwa fürs Heizen, für die Papierherstellung, in der Bauindustrie verwendet. Auch in Holzdiesel kann dieses umgewandelt werden. Die Folge minimierter Verwendungsalternativen ist ein verminderter Absatzpreis, im schlimmsten Fall sogar Verluste durch entgangene Absätze und Lagerungskosten.