Kompromiss beim Spitzensteuersatz? | Keine Annäherung bei Familiensplitting. | Wien. Steuerreform-Debatten sind klassische Verteilungskämpfe. Sollten sich die Regierungsparteien also doch noch darauf einigen, wann und wie der sprichwörtliche Bär erlegt wird, so sind die nächsten Streitigkeiten schon vorprogrammiert - nämlich wenn es um die Frage geht, wer welches Stück von dessen Fell bekommt.
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Die SPÖ will sich in erster Linie der Klein- und Mittelverdiener annehmen. Einkommensbezieher bis 4000 Euro brutto im Monat sollen durchschnittlich mit 500 Euro pro Jahr entlastet werden. Jene rund 2,55 Millionen Österreicher, die so wenig verdienen, dass sie ohnehin keine Lohnsteuer zahlen, könnten mit einer höheren Negativsteuer oder niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen ins Boot geholt werden. Für Letzteres würde sich auch die ÖVP erwärmen.
Die Entlastung von Besserverdienern - wie von der Volkspartei gefordert - spielt hingegen in den SPÖ-Plänen nur eine untergeordnete Rolle. Immerhin könnten sich die Sozialdemokraten im Sinne eines Kompromisses dazu durchringen, die Einkommensgrenze von 51.000 Euro im Jahr, ab der der Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift, anzuheben. Eine Senkung des Spitzensteuersatzes - wie von ÖVP und Industriellenvereinigung gefordert - lehnt die SPÖ jedoch ab. Die vielzitierte Steuer-Gerechtigkeit spielt in den SPÖ-Plänen immer weniger eine Rolle: Arbeiterkammer , Gewerkschaft und Grüne drängen - unterstützt vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) - auf eine Reform der Steuerstruktur. Dabei soll der Faktor Arbeit entlastet, Vermögen im Gegenzug höher besteuert werden. Die SPÖ beschränkt sich mittlerweile darauf, eine 25-prozentige Steuer auf Aktiengewinne zu fordern.
Eine Streichung der Steuerbegünstigung von Aktienoptionen gut bezahlter Manager könnten sich beide Regierungsparteien vorstellen. Anders ist die Situation beim Kernpunkt der ÖVP-Steuerpläne. Die Volkspartei will - so wie die FPÖ - Familien mithilfe eines sogenannten Steuersplittings entlasten.
13./14. für Unternehmer
Dabei würden die Einkommen von Ehegatten zusammengezählt und mit steigender Kinderzahl stärker steuerlich begünstigt. SPÖ und einige Experten kritisieren, dass ein solches Familiensplitting Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten würde. Während sich das BZÖ für einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent auf alle Einkommensarten einsetzt, dürfte eine andere Idee mehr Chance auf Verwirklichung haben: Zumindest die Wirtschaftsflügel von SPÖ und ÖVP können sich mit der Forderung der Wirtschaftskammer anfreunden, für Unternehmer ein Äquivalent zum 13./14. Monatsgehalt einzuführen. Damit würde der Spitzensteuersatz weniger ins Gewicht fallen. Seite 5