Urhebern steht laut Urteil Abgeltung zu. | Hewlett Packard wird Festplatten-Tarif klagen. | Wien. Die vom Computerriesen Hewlett Packard (HP) angekündigte Klage gegen sieben österreichische Verwertungsgesellschaften, darunter die Austromechana, verzögert sich, wie die "Wiener Zeitung" am Freitag erfuhr. Der Grund dafür ist ein am Montag erfolgtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der prinzipiell eine Abgabe für Privatkopien für rechtens hält.
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Hewlett Packard hatte bereits für Ende Oktober eine Klage gegen die von den Verwertungsgesellschaften mit 1. Oktober 2010 festgesetzten Tarife auf Festplatten angekündigt. Mit dieser Abgabe sollen je nach Speicherkapazität bis zu 36 Euro eingehoben werden.
Die Verwertungsgesellschaften, die stellvertretend für 70.000 gemeldete Künstler aus allen Bereichen Abgaben, die sogenannte Leerkassettenvergütung, für ihr Urheberrecht einheben, sind am Kämpfen. Denn die Geldtöpfe, die zur Hälfte für sozial-kulturelle Einrichtungen oder Künstler in Not verwendet werden, leeren sich. Und das aus einem einfachen Grund: Der Wandel der Zeit, den laut Verwertungsgesellschaften Wirtschaft und Politik in diesem Fall nicht mitmachen wollen. Die Leerkassettenvergütung wurde 1980 im Urheberrechtsgesetz festgeschrieben und von allen anerkannt, doch sowohl Begriff als auch Gegenstand sind veraltet. Denn geschützte Inhalte werden nach wie vor gespeichert, heute jedoch vorwiegend auf Festplatten statt auf Kassetten.
Für die Österreichische Wirtschaftskammer ist eine Abgabe auf Festplatten unzumutbar. Sie befürchtet einen Umsatzrückgang und Wettbewerbsnachteil. Gestützt wird sie von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2005. Das "Gericom-Urteil" besagte, dass zwar Festplatten und Speicherchips vergütungspflichtig seien, Festplatten in und für PCs jedoch nicht, da sie "nicht im wirtschaftlich überwiegenden Ausmaß für die Speicherung von geschützten Werken verwendet werden". Für die Austromechana - ein Fehlurteil.
Auftrieb erhalten die Verwertungsgesellschaften vom EuGH. Die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE verlangte vom Computer-Konzern Padawan Abgaben auf Speichermedien. Das spanische Gericht stellte daraufhin an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen, um den "gerechten Ausgleich" zu erfragen. Der EuGH stellte fest, dass den Urhebern ein Ausgleich dafür zusteht, dass der Konsument das Recht zur privaten Vervielfältigung von geschütztem Inhalt (Musik, Filme, etc.) hat. Hewlett Packard zur "Wiener Zeitung": "Wir werten diese EuGH-Entscheidung gerade aus und evaluieren, in welchem Umfang sie für unsere Klagsführung von Bedeutung ist."