Politische Entscheidungen zu schwierigen beziehungsweise gesellschaftspolitisch aufwändigen Vorhaben werden meist über Jahrzehnte so lange aufgeschoben, bis der aufgestaute Regelungsbedarf gesellschaftspolitische Konflikte auslöst und drastische Maßnahmen erfordert, die obendrein immer teurer werden. Die Schulden auf allen staatlichen Ebenen, bei den Sozial- und Krankenversicherungssystemen sowie der anhaltend schonungslose Verbrauch von vorhandenen Ressourcen beschränken den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Generationen.
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Investitionen in die Zukunft werden nur zögerlich vorangetrieben oder sogar eingestellt. Den verantwortlichen Politikern wird aber keine Verpflichtung auferlegt, ihre Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die kommenden Generationen hin zu überprüfen und anzupassen.
Das Prinzip der Generationengerechtigkeit muss sich als umfassendes Nachhaltigkeitskonzept auf sämtliche Politikfelder beziehen und erfordert ein Festschreiben in der Verfassung. Das wäre ein wirksames Instrument, die Politik auf allen Ebenen zu zwingen, die Interessen künftiger Generationen in allen Bereichen zu schützen. Daher müssen alle politischen Maßnahmen in den Bereichen der Haushaltsgestaltung, der Pensionen, des Gesundheitswesens und der Verwaltung so gestaltet werden, dass sie nicht zulasten der nächsten Generation gehen.
Österreich hat rund 200 Milliarden Euro Schulden, unsere Generation lebt auf Kosten künftiger Generationen - das ist verantwortungslos. Unsere Initiative lässt es zu, dass eine generationengerechte Politik, die wir einfordern, zu einem einklagbaren Bürgerrecht wird. Zukünftig obliegt es dem Verfassungsgerichtshof zu überprüfen, ob die politischen Entscheidungen der Regierung dem Prinzip der nachhaltigen Generationengerechtigkeit entsprechen. Jeder Bürger könnte dies dann einklagen. Sollte der Verfassungsgerichtshof zu dem Erkenntnis gelangen, dass Gesetze nicht einem generationengerechten Vertrag entsprechen, sind sie zu ändern. Diese grundsätzliche Einklagbarkeit hat eine disziplinierende Wirkung und die Regierungen müssen zukünftig nachhaltigere Entscheidungen treffen, die sich auch durch mehr Kontinuität auszeichnen werden.
Schulden machen zu Lasten der Jugend soll verboten werden. Eine Verankerung der Generationengerechtigkeit in der Bundesverfassung ist sinnvoll und liegt im Verantwortungsbereich der derzeit politisch Verantwortlichen. Überdies wäre es auch ein wirkungsvolles Instrument für Finanzminister und Regierung, eine sorgsame nachhaltige Politik zu machen. Vergleichbare Verfassungsklauseln zur Generationengerechtigkeit finden sich etwa in der Schweiz, in der Ukraine, in Polen und in der Tschechischen Republik.
Josef Bucher ist Klubobmann des BZÖ. Jeden Freitag lesen Sie hier den Gastkommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.