Zwischenurteil im Unterlassungsverfahren von BA-CA. | Aber keine Maßnahmen angeordnet. | Wien. Die Erste Bank und die rechtlich selbständigen Sparkassen stehen in einem Haftungsverbund, der einige Aspekte in sich birgt, die dem Mitbewerber Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) gar nicht gefallen. Grundsätzlich dient der Haftungsverbund dazu, dass sich die Mitglieder gegenseitig helfen, falls ein Mitglied des Haftungsverbunds in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
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Aus der BA-CA heißt es, man sei nicht generell gegen den Haftungsverbund, orte aber in verschiedenen Punkten eine Wettbewerbsverzerrung. Daher hat die BA-CA schon im Dezember 2003 Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde eingebracht. Nun gibt es ein Zwischenurteil, das interessanterweise beide Parteien als Erfolg für sich interpretieren, denn das Oberlandesgericht Wien hat in einigen - aber nicht in allen beantragten Punkten - wettbewerbsrechtliche Bedenken zum Ausdruck gebracht. Einen Widerspruch sieht das Gericht etwa darin, dass die Sparkassen zwar selbstständig sind, aber trotzdem in der Bilanz der Erste Bank-Bilanz konsolidiert werden. Damit steht die Erste Bank mit einer höheren Eigenkapitalquote da, was die Bank vor allem für Investoren und Analysten in einem besseren Licht erscheinen lässt. Betrachtet man die Zahlen, ist der Effekt laut Angaben der Erste Bank allerdings eher gering: "Wir hatten mit Ende des 1. Quartals 2006 eine Kernkapitalquote (Tier-1) von 10,2 Prozent, davon kommen 0,15 Prozentpunkte von den Sparkassen", so Erste Bank-Pressesprecher Michael Mauritz. Zudem habe die Erste Bank bereits einen Zusammschluss beantragt. Wird dieser genehmigt, dann sind damit aus ihrer Sicht auch diese wettbewerbsrechtlichen Probleme aus dem Weg geräumt.
Das Gericht kritisiert weiters, dass die Erste Bank als Spitzeninstitut der Sparkassen auf bestimmte Daten der rund 50 Sparkassen zugreifen kann. Ein Vorteil gegenüber Mitbewerbern und daher wettbewerbsrechtlich bedenklich, ebenso wie die Tatsache, dass Erste Bank-Manager auch führende Positionen in der HaftungsverbundgembH inne haben. Diesbezüglich zeigt sich die Erste Bank einsichtig: Zu diesem Punkt werden die Erste Bank und die Sparkassen dem Gericht Vorschläge unterbreiten, gab der Sparkassenverband bekannt.