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Gericht: Etappensieg für Lyoness-Investor

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Investment in Werbekampagne war prospektpflichtig - Berufung gegen Urteil.


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Graz. Der umstrittene Grazer Strukturvertrieb und Rabattkartenanbieter Lyoness um Boss Hubert Freydl macht nicht nur als Sponsor von Golf-Touren - darunter die Austrian Golf Open 2012 mit einem Preisgeld von einer Million Euro - Furore.

Das Multi-Level-Marketing-Unternehmen, das zumindest 11.000 eingeschworene Anhänger zählt, hat auch rechtlichen Ärger am Hals. Neben einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und eines verbotenen Pyramidenspiels bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption muss sich Lyoness mit "Investoren" vor Zivilgerichten herumschlagen. Sowohl die strafrechtlichen Vorwürfe als auch die zivilrechtlichen werden bestritten. Indes hat der Wiener Anwalt Eric Breitender laut Austria Presseagentur eine Klage vor einem Wiener Bezirksgericht gegen Lyoness gewonnen; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lyoness wird berufen.

Breiteneders Mandant hatte 1740 Euro in zwei "Werbekampagnen" von Lyoness in Form von Zeichnungsscheinen investiert. Laut Klage handelt es sich dabei aber um ein öffentliches Angebot und somit eine prospektpflichtige Veranlagung nach dem Kapitalmarktgesetz. Das Gericht ist dieser Ausfassung gefolgt. Der "Investor" habe somit ein Rücktrittsrecht und soll gegen Rückgabe der Lyoness-Zeichnungsscheine sein Geld erstattet erhalten.