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Gericht: Grasser blitzt mit Einstellungsantrag ab

Von Kid Möchel und Stefan Melichar

Wirtschaft

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Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat im Ermittlungsverfahren gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein Machtwort gesprochen. Grasser hatte über seinen Anwalt Manfred Ainedter die umgehende Einstellung des Strafverfahrens mit der Aktenzahl 316 HR 50/10 beantragt.

"Der Antrag des Beschuldigten Mag. Karl-Heinz Grasser auf Einstellung des Verfahrens wurde abgewiesen", bestätigt Christian Gneist vom Landesgericht Wien der "Wiener Zeitung". "Auch die Einsprüche wegen Rechtsverletzung des Beschuldigten wurden zurückgewiesen." Im Übrigen wird vom Gericht darauf hingewiesen, dass es in diesem Verfahren – entgegen anderslautender Meldungen keinen Fristsetzungsantrag gab.

Der frühere Minister Karl-Heinz Grasser steht im Verdacht der Untreue und der Bestechlichkeit, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verkauf der Buwog.