Buchungsportal verhindert mit Klausel Wettbewerb, urteilt Düsseldorfer Gericht.
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Düsseldorf/Wien. Ein Berliner Last-Minute-Buchungsportal hat eine einstweilige Verfügung gegen die Bestpreisgarantie der deutschen Hotelbuchungsplattform HRS erwirkt - unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Klausel als kartellrechtswidrig und nichtig. Die Bestpreisgarantie schließt laut Gericht das Entstehen von Wettbewerb zwischen mehreren Vermittlungsportalen nahezu vollständig aus.
HRS verlangt von seinen Hotelpartnern den niedrigsten Preis von allen Vertriebskanälen - mit Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab 1. März darf ein Zimmer auch an der Hotelrezeption nicht günstiger angeboten werden.
Das mobile Buchungsportal JustBook, das seit Mitte Jänner Zimmer kurzfristig für die kommende Nacht anbietet, sah sich durch die Klausel behindert. "Schon am ersten Tag nach unserem Launch hat der Marktführer HRS unsere Partnerhotels unter Druck gesetzt, bei uns keine besseren Angebote einzustellen", schreibt JustBook auf der Homepage. Vor wenigen Tagen hatte bereits das deutsche Bundeskartellamt HRS abgemahnt: Die Bestpreisklausel stelle eine Gefahr für den Wettbewerb dar und erschwere Unternehmen den Markteintritt.
ÖHV beschwert sich bei Bundeswettbewerbsbehörde
In Österreich hat die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) im Februar Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht. "Wir prüfen nun, ob die Marktstellung von HRS in Österreich ähnlich stark ist wie in Deutschland", sagt Stefan Keznickl, Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde.