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Gericht verbietet Kinderwunsch

Von Nina Flori

Wirtschaft

In-Vitro-Besamung ab Tod des Ehemanns nicht mehr zulässig. | Neubrandenburg/Wien. Mit dem am Mittwoch ergangenen Urteil des Landesgerichts Neubrandenburg wurde dem Kinderwunsch einer 28-jährigen Witwe ein Riegel vorgeschoben: Die junge Frau und ihr damals noch lebender Mann versuchten bereits seit 2002 mit Hilfe künstlicher Befruchtung ein gemeinsames Kind zu bekommen. Doch noch bevor die im Reagenzglas besamte Eizelle der Frau eingesetzt werden konnte, kam der Ehemann bei einem Motorradunfall ums Leben.


Seit seinem Tod währte nun der Rechtsstreit, ob die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen rechtlich zulässig sei. In Deutschland, wie auch in Österreich, verbieten die jeweiligen Embryonenschutzgesetze nämlich, dass jemand "wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet".

"Das Klinikum Neubrandenburg würde sich strafbar machen, wenn es der Frau die für eine künstliche Befruchtung zusammen mit dem Sperma eingefrorene Eizelle herausgibt", urteilte Michael Kücken von der 2. Zivilkammer. So will die Witwe beispielsweise mit dem Samen nach Polen reisen, um die dort legale Befruchtung vornehmen zu lassen.

Die Strenge der Regelung sieht Alfred Radner, Professor für Medizinrecht an der Universität Linz, in ethischen Bedenken begründet: "Es soll wohl verhindert werden, dass ein Kind ohne Vater aufwächst oder zu große Generationsunterschiede entstehen. Es wird aber viel diskutiert und somit sicher einiges in Bewegung kommen."

Die Kosten des Verfahrens (geschätzte 10.000 Euro) soll die junge Frau tragen. Ob sie in die nächste Instanz geht, ist noch nicht entschieden.