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Geringes Bekenntnis der ÖVP zum Volksbegehren gegen Korruption

Von Martina Madner

Politik

Mehr als die Hälfte der Forderungen hätte die Zustimmung aller Parteien und könnten rasch umgesetzt werden.


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Seit rund einem Monat können Wahlberechtigte Unterstützungserklärungen für das Rechtsstaat- und Anti-Korruptionsvolksbegehren abgeben. 33.000 haben das bislang getan, genau 8.401 wären dafür notwendig, das Volksbegehren offiziell einleiten zu lassen.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer, einer der Proponenten des Volksbegehrens, will sich trotzdem bis Herbst Zeit lassen - nicht nur, weil jede Unterstützungserklärung gleich viel wie die Unterzeichnung während der Eintragungswoche zählt. Man will die Inhalte noch bekannter machen und dem Parlament schon im Herbst die Chance geben, Lösungen für einen Teil der Problemlagen zu beschließen.

Bei 37 Themen stimmen Parteien überein

44 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kennen laut Gallup-Umfrage das Volksbegehren bereits, 21 Prozent wollen es "auf jeden Fall" unterschreiben. Besonders bekannt ist es bei der Bevölkerung im Alter über 50 Jahren und bei jenen, die großes Interesse an Politik haben. Bei den 16- bis 30-Jährigen sei aber "noch Wahrnehmungsarbeit notwendig", stellt Gallup-Meinungsforscherin Andrea Fronaschütz fest.

Während jene, die für die SPÖ und die Grünen Sympathien hegen, mehrheitlich davon überzeugt sind, dass das Volksbegehren die Bekämpfung von Korruption verbessern kann, sind es bei der FPÖ Nahestehenden 45 Prozent, bei Neos-Sympathisantinnen und -Sympathisanten 40 Prozent, bei der ÖVP aber nur ein Drittel.

Ähnlich spiegelt sich das in der Umfrage unter den Abgeordneten des Parlaments wider: Ausreißer sind die Parlamentarier der Neos, die fast allen 72 Forderungen zustimmen, gefolgt von SPÖ und Grünen. Etwas weniger Zustimmung gibt es von der FPÖ. "Die ÖVP-Mandatare blieben vage, es gab wenig Zustimmung und die meisten Vorbehalte", sagt Mayer.

37 Forderungen aber stimmten alle Parteien zu, darunter die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes und der Strafbarkeit der Beweismittelunterdrückung in U-Ausschüssen. "Da könnte das Parlament sofort Lösungen beschließen."

Befragung durch Gericht sei keine WKStA-Kritik

Die am Vortag bekanntgegebene Weisung von Justizministerin Alma Zadić, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Verdacht der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch eine Richterin oder einen Richter vernommen wird, nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), hätte Mayer "als Justizminister auch so entschieden, um nicht den Opfermythos zu nähren".

Was der ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior als "Niederlage" der WKStA und Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss, als "amtliche Bestätigung der "mangelnden Objektivität" der WKStA bezeichnet, ist für Mayer eine "rechtlich einwandfreie Entscheidung".

Ingeborg Zerbes, stellvertretende Leiterin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien, geht noch weiter: "Die ÖVP interpretiert die Weisung falsch, damit wurde der WKStA nicht auf die Finger geklopft." Die Übertragung der Befragung des Kanzlers an das Gericht habe eine klare rechtliche Grundlage. In Paragraf 101, Absatz 2, der Strafprozessordnung sei festgehalten, dass eine gerichtliche Beweisaufnahme beantragt werden kann, wenn es die "Bedeutung der aufzuklärenden Straftat" verlangt und "der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Beides sei gegeben. Zerbes ist der Rechtsauffassung, dass die WKStA trotz der Weisung bei der Befragung teilnehmen kann. In der Strafprozessordnung sei auch die kontradiktorische Vernehmung nicht nur von Zeugen, sondern auch Beschuldigten festgehalten, "eigentlich ein Passus, der vor allem für Opfer von sexueller Gewalt vorgesehen ist". Wendet man diese Bestimmung (Paragraf 165) dennoch auch hier an, müsste sich die Staatsanwaltschaft an der Vernehmung des Kanzlers beteiligen können.

Zerbes vermutet, dass die Weisung sogar Vorteile für die WKStA haben könne: "Indem nun eine Richterin oder ein Richter die Befragung des Kanzlers durchführt, wurde jenen, die in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft politische Verfolgung orten, der Wind aus dem Segeln genommen."