364 Euro im Jahr ist ein Steuerbonus, den sich Ehepaare oder Lebensgefährten mit Kind vom Fiskus gerne schenken lassen. Die Voraussetzungen: Einer der Partner ist der "Hauptverdiener", der andere darf nur der "Kleinverdiener" sein, mit nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr (mit Kind sogar bis 4.400 Euro).
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Genau diese Nebenverdienstgrenze ist manchmal Grund für Probleme mit dem Finanzamt. Das trifft etwa dann zu, wenn eine Partnerschaft nicht das ganze Jahr besteht, also etwa erst im Laufe eines Jahres beginnt oder während des Jahres endet.
Nach Meinung der Finanz ist diese Nebeneinkünftegrenze nämlich eine Jahresgrenze und muss auch jene Einkünfte miteinbeziehen, die vor Beginn der Partnerschaft oder nach dem Auseinandergehen innerhalb dieses Jahres bezogen wurden. Das ist bei Beginn einer Partnerschaft meistens leichter zu überschauen, als nach dem Ende. Dennoch will der Fiskus auch die restlichen Monate eines "Scheidungsjahres" noch in die Jahresbetrachtung der Nebenverdienstgrenze mit einbeziehen. In der Praxis keine einfache Sache, die vielfach dazu führt, dass der frühere "Alleinverdiener-Partner" für dieses eine Jahr den Absetzbetrag verliert.
Eine ähnliche Situation ergibt sich häufig beim Tode eines Ehepartners. Der Bezug einer Witwen-Pension oder einer Witwerrente nach dem Tod des Ehepartners in einer den Grenzbetrag übersteigenden Höhe ist für den Alleinverdiener-Absetzbetrag jedenfalls schädlich.
Probleme kann es auch geben, wenn der bisherige Kleinverdiener der Familie zum Pensionsbezieher wird. Da Pensionsnachzahlungen - auch wenn sie erst im Folgejahr erfolgen - steuerlich stets in das Anspruchsjahr zurückverlagert werden, kann es vorkommen, dass just in diesem ersten Pensionsjahr der freundliche Steuerbonus verloren geht. In solchen Fällen will die Finanz allerdings nachsichtig sein und den Absetzbetrag "aus Billigkeitsgründen" nicht zurückverlangen.