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Geschäft ohne Gegenleistung

Von Matthias Nagl

Politik

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden wird im Zusammenhang mit der Salzburger Finanzcausa angeklagt.


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Salzburg. Die juristische Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals bringt nun eine erste Anklage gegen aktuelle und ehemalige Politiker. Am Mittwoch hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Landesgericht Salzburg Anklage gegen den Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden, den ehemaligen Finanzlandesrat Othmar Raus und die frühere Referatsleiterin in der Finanzabteilung des Landes, Monika Rathgeber, sowie vier weitere Personen eingebracht. Allen Beschuldigten wird im Zusammenhang mit der Übernahme von sechs Zinstauschgeschäften der Stadt Salzburg durch das Land Salzburg im September 2007 Untreue in unterschiedlichen Beteiligungsformen vorgeworfen.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, die 14-tägige Einspruchsfrist beginnt erst ab rechtskräftiger Zustellung zu laufen. Der Weisungsrat im Justizministerium hat die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits abgesegnet. Die Rechtsvertreter von Schaden und Rathgeber haben die Vorwürfe bereits zurückgewiesen. Von Raus gab es zunächst keine Stellungnahme. Ein möglicher Einspruch gegen die Anklage werde derzeit geprüft, hieß es.

Das Geschäft wurde nach Auffliegen des Salzburger Finanzskandals Ende 2012 bekannt und war ursprünglich nur eine Nebencausa des hunderte Millionen Euro schweren Skandals. Laut Anklage entstand dem Land aufgrund der Übernahme der negativ bewerteten Geschäfte ein Schaden in der Höhe von rund 4,8 Millionen Euro. Genau diese Summe hat das Land im Oktober 2015 von der Stadt eingeklagt. Dieses Verfahren ruht derzeit aber, um einen Vergleich zu finden.

Die 69-seitige Anklageschrift stützt sich auf ein Gutachten, das auf eben diese Summe als Schaden für das Land kommt. In der Anklageschrift wird Schaden und Raus vorgeworfen, eine politische Vereinbarung getroffen zu haben, dass das Land die Geschäfte übernehmen müsse. In weiterer Folge habe Rathgeber ihre Kompetenzen überschritten und das Land durch die Übernahme der Geschäfte geschädigt, wozu Schaden und Raus durch ihre Vereinbarung beigetragen hätten.

Schadens Anwalt weist diese Argumentation zurück. Erstens hätten die Gerichte bisher festgestellt, dass Rathgeber das Land nicht schädigen wollte und außerdem hätte es keine Vereinbarung zur Übernahme der Geschäfte durch das Land auf politischer Ebene gegeben.

Widersprüche schon 2013

Wie die Übernahme der Geschäfte zustande kam, ist umstritten. Schaden selbst erklärte wiederholt, dass die Initiative dazu vom Land ausgegangen sei. Ein hochrangiger Mitarbeiter der Stadt Salzburg - laut "Salzburger Nachrichten" ebenfalls unter den Angeklagten - widersprach Schaden im Untersuchungsausschuss des Salzburger Landtages zum Finanzskandal dazu aber schon im Jahr 2013.

Auch Raus sagte im damaligen U-Ausschuss, dass die Stadt an das Land herangetreten sei. Rathgeber berichtete im U-Ausschuss gar von konkreten Gegengeschäften. So sollen im Gegenzug für die Übernahme der Geschäfte vonseiten der Stadt Bauverfahren für gemeinnützige Bauträger schneller abgewickelt worden sein. Dem widersprachen sowohl Schaden als auch Raus im U-Ausschuss. Das Fehlen einer "vermögenswerten" Gegenleistung ist laut Aussendung der Staatsanwaltschaft Teil der Vorwürfe.

Zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. Bei beiden stand nur die ehemalige Referatsleiterin Rathgeber vor Gericht. In beiden Verfahren ging es um Nebenaspekte der Finanzcausa. Beide Male wurde Rathgeber schuldig gesprochen. Im zweiten Verfahren allerdings ohne Zusatzstrafe zu jener aus dem ersten Verfahren, in dem Rathgeber zu einer dreijährigen Haftstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt wurde. Diese Strafe hat die ehemalige Landesbedienstete bereits mit einer Fußfessel verbüßt.