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2004 unternahmen die Österreicher rund 11,2 Millionen Dienstreisen, davon 3,7 Millionen Reisen mit Nächtigung. Nur 10 bis 15% dieser Reisen waren spezifisch abgesichert. Die mangelnde Umsicht beschert vielen Unternehmen im Krisenfall hohe Kosten und eine Vielzahl von Problemen bis hin zu langwierigen Prozessen, hieß es bei einer Veranstaltung der Austrian Business Travel Association (abta) in Wien.
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Für die 7,5 Mio. Tages-Dienstreisen im Vorjahr war meist keine Absicherung vorhanden, für die 3,7 Mio. Geschäftsreisen mit Nächtigung nur Teildeckungen durch Kreditkarten, Schutzbriefe und klassische Reiseversicherungen. "Es bleiben jedoch wesentliche Deckungslücken wie etwa die Verschlimmerung chronischer Erkrankungen während einer Geschäftsreise", erläuterte Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung. Bei vielen Unternehmen werde bei Geschäftsreisen viel zu wenig auf Krisenmanagement Bedacht genommen, bedauerte Abta-Präsident Hans-Jürgen Schindler. Es sei Aufgabe der Travelmanager, über das Reiserecht Bescheid zu wissen und für eine ausreichende Reiseversicherung im Unternehmen zu sorgen.
Generell beschäftigen sich die meisten Unternehmen mit den falschen Risiken, erklärte Andreas Grassl, Rechtsanwalt und Reiseexperte. Man müsse sich vor die Augen halten, dass die Geschäftsreise meist vor der Haustüre beginne. Der Dienstgeber haftet laut Grassl unter anderem für Krankenbehandlung, Rücktransport und Sachschäden des Mitarbeiters im Dienst. Dabei gelte es auf den eingeschränkten bzw. nicht vorhandenen Sozialversicherungsschutz im Ausland zu achten. Schutz gebe es nur in der EU, im EWR und in der Schweiz, in Drittstaaten nur bei Abkommen. Voraussetzung sei ein Betreuungsschein - und auch dann sei nur die Versorgung nach lokalem Standard gewährleistet.
Die Kostenerstattung durch die Gebietskrankenkasse kommentierte Grassl nicht, wies aber auf den Leistungsumfang hin. So wird etwa nur 6,05 Euro pro Tag für ärztliche Hilfe, 4,03 Euro pro Tag für Heilmittel und ca. 110 Euro pro Tag für Pflegegebühren (abhängig von der jeweiligen Satzung der zuständigen GKK) bezahlt.