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Gesetz ist "Fehlkonstruktion"

Von Ina Weber

Politik

Grüne wollen Stichproben. | SPÖ kündigt Änderungen an. | Wien. Heftige Kritik an dem von Ex-Bildungsministerin Elisabeth Gehrer im Jahr 2001 eingeführte Bildungsdokumentationsgesetz, übten die Grünen am Dienstag. Für sie ist das Gesetz "von Beginn weg eine Fehlkonstruktion". Zum einen seien die Privatschulen und damit rund sieben Prozent aller Schüler auf Grund der fehlenden Zweidrittel-Mehrheit (die SPÖ stimmte nicht zu) nicht erfasst, so Grünen-Bildungssprecher Dieter Brosz. Zum anderen seien wichtige Dinge überhaupt nicht abgefragt, etwa die Wünsche der Schüler über den weiteren Bildungsverlauf. Mit dem Gesetz würde eine "Leistungsschwäche 60 Jahre lang gespeichert".


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Die Grünen fordern eine Rückkehr zur früheren Methode, nämlich Stichproben zu nehmen und diese durch Befragungen zu ergänzen. Die Entkoppelung von der Sozialversicherungsnummer ist für Brosz zu wenig. Stattdessen könnte eine andere Kennzahl herangezogen werden, welche die Bildungsdaten erst wieder auf die Einzelperson rückführbar machten, befürchtet der Bildungssprecher.

SPÖ bittet um Geduld

SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser reagierte auf die Kritik der Grünen. Er sprach sich für eine Reform des Gesetzes aus. Derzeit sei "die Datenlage tatsächlich ein großes Problem". Von den Grünen verlangte er "etwas Geduld": Das Einräumen der 100-Tage-Frist scheine nicht Bestandteil der politischen Kultur der Grünen zu sein.

Der Dachverband der Elternvereine forderte eine Anonymisierung der Daten sowie deren Löschung nach Ende der Schulzeit. Auch die Österreichischen Kinderdörfer äußerten Bedenken: Gerade Kinder aus belasteten familiären Verhältnissen müssten vor den Folgen des Zugangs zu persönlichen Daten geschützt werden.

Wissen: Bildungsdokumentationsgesetz

Durch das Bildungsdokumentationsgesetz sollen Daten sämtlicher Schüler und Studenten gesammelt und für die Bildungsplanung verfügbar gemacht werden. Die Schuldirektoren an öffentlichen Schulen haben unter anderem Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und einen etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarf mitzuteilen.

Ebenfalls wird abgefragt, ob der Schüler die jeweilige Schulstufe bestanden oder nicht bestanden hat, ob ein ausgezeichneter Erfolg erreicht wurde, ob und wie viele Nachprüfungen absolviert wurden, wie viele Fünfer der Schüler hat und ob er eine Schulstufe wiederholen musste. Außerdem wird die Teilnahme am Religionsunterricht, die im Alltag gebrauchte Sprache, die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht und an Schulskikursen gemeldet. Ebenfalls erhoben werden Zahl der Geschwister und Bildungslaufbahn und beruf der Eltern.

Siehe auch

Ina Weber: Schulversagen Thema bei Jobsuche?