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Es ist eines der Gesetze, die im Zuge der Pandemie etwas in den Hintergrund geraten sind. Aber dennoch gibt es an dieser wichtigen Front Fortschritte zu vermelden: Das Gesetzespaket gegen Hass im Netz hat das Begutachtungsverfahren abgeschlossen und kann nun adaptiert und beschlossen werden. Wie kaum bei einem Gesetz herrschte bei den Stellungnahmen breite Zustimmung. Die neuen Regeln für Medien könnten schon am 1. Jänner in Kraft treten.
Das ist auch gut so. Denn wer Facebook und auch andere "soziale" Netze beobachtet, stellt eine zunehmende Verrohung der Sitten fest. Die Fronten, gerade in der Corona-Krise, sind verhärtet. Der Fake-News-Welle von rechts, die zu gefährlichen Dimensionen angewachsen ist, ist kaum noch Herr zu werden.
Das Gesetz wird nun straf- und medienrechtliche Änderungen einführen. Endlich wird auch der medienrechtliche Entschädigungsanspruch auf bis zu 100.000 Euro vervielfacht. Bisher waren die Strafen so lächerlich niedrig, dass sie für große Boulevard-Medien kaum abschreckend waren. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn Medien den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt haben oder der Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt wurde. In Summe also keine Kleinigkeiten. Hier wurde seitens der Begutachter auch noch eine Ausweitung gefordert, etwa wenn Medien die Identität von Opfern preisgeben. In Summe ein absolut richtiger Schritt.