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Das heimische Insolvenzrecht basiert grundsätzlich auf der Insolvenzordnung des Jahres 1914. Nun gab es in diesen 101 Jahren zwar mehr als vier Dutzend Novellen, doch es taucht eine grundsätzliche Frage auf: Wie zeitgerecht sind die heimischen Wirtschaftsgesetze? Entsprechend sie der wirtschaftlichen Realität?
Ein großer Teil der Firmenpleiten entfällt auf Ein-Personen-Unternehmen. Die kriegen ohnehin nur Kredit, wenn sie privates Vermögen als Sicherheit hinterlegen - und gehen dahinter oft in Privatkonkurs.
Ein Unternehmer wie Georg Pfeiffer, der Vermögen erbt, kann dagegen auf die Bonität der Generationen davor bauen. Und er kann - wiederum auf ererbtes Vermögen gestützt - die besten Anwälte und PR-Berater engagieren, die eine Aufgabe haben: so viel vom Vermögen und Image wie nur möglich zu erhalten. Das ist individuell nicht verwerflich, es ist gesellschaftlich in Frage zu stellen. Denn es ermöglicht eine Mehrklassen-Justiz, gegen die der Staat (also die Gerichte) wenig unternimmt bzw. aus Altersgründen der Gesetze wenig unternehmen kann.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, gilt also nicht. Ein Unternehmensgründer wird im Insolvenzfall anders behandelt als ein Unternehmen, das seit 150 Jahren besteht, selbst wenn beide in der Gegenwart gleich patschert sind.
Das ist nicht nur ungerecht, das ist auch wirtschaftsfeindlich. Es zementiert die bestehende Marktverteilung und macht es Newcomern schwer. Wie bei anderen Regulierungen in der Wirtschaft auch ist die Frage zu stellen, warum hier Dynamik gebremst wird.
Im sozialrechtlichen Bereich wird oft auf diese Bremse hingewiesen. Bleiben wir beim Beispiel Handel: Das Geschäft offen halten, wenn es einem beliebt, geht nicht. Aber jede Branche benötigt auch eine eigene Berechtigung. Man ist entweder Friseur oder Gastronom, beides zusammen kostet unnötig Geld. Für viele Klein-Geschäfte, die ohnehin kaum gegen die "Großen" bestehen können, wären solche einseitigen Bevorzugungen ein Ausgleich zum sonstigen Wettbewerbsnachteil.
Wenn also von Überregulierung gesprochen wird, ist es zu einfach gedacht, mit dem Finger auf die Gewerkschaft zu zeigen. Es wäre günstig, Zugangs-Barrieren zum Unternehmertum abzubauen. Und dazu gehören auch Gesetze - unter anderem das Insolvenzrecht.