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Gesetzliche Basis für Mittelschule

Von Brigitte Pechar

Politik

Molterer will Mitbestimmung der Eltern verankern. | Schmied freut sich über Gegen-Entwurf. | Wien. Vizekanzler ÖVP-Obmann Wilhelm Molterer hat am Freitag seine vier Stellvertreter und die beiden Generalsekretäre um sich geschart, um ein Jahr nach der Wahl die Geschlossenheit der Partei zu demonstrieren. An den Koalitionspartner gab es Abfuhren in zwei großen Bereichen: Bei den SPÖ-Wünschen zum Kindergeld und zur gesetzlichen Installierung von Modellregionen zur Neuen Mittelschule (NMS).


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Bildungsministerin Claudia Schmied hat vor einigen Wochen einen Entwurf zur Novelle des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) ausgeschickt, weil der Schulversuchsparagraf 7 für die Bildung von Modellregionen "zu dünnes Eis" wäre.

Dieser Paragraf sieht die Mitbestimmung der Schulpartner und die Beschränkung der Versuche auf 5 Prozent der Schulen zwingend vor. Durch den Schmied-Entwurf für die NMS hätten diese beiden Vorgaben keine Gültigkeit mehr. Die ÖVP will aber vor allem auf die Mitbestimmung der Eltern, Lehrer und Schüler bei der Einführung der NMS nicht verzichten.

Die ÖVP bekenne sich zum Regierungspakt, in dem die Modellversuche vorgesehen seien, sagte Molterer. Aber, "Abschaffung der Schulpartnerschaft: Nicht mit uns". Die ÖVP werde auf Basis des Paragrafen 7 einen eigenen Entwurf vorlegen.

Bildungsministerin Schmied reagierte - für die ÖVP vielleicht überraschend - erfreut auf diese Ansage. Damit zeige sich, dass auch die ÖVP die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für die NMS erkennt. Sie ist überzeugt, dass es bis 31. Oktober eine gute Lösung gibt.

Die Einhaltung dieses Termins für eine Einigung im Ministerrat ist notwendig, weil die Eltern bis spätestens Jänner wissen müssen, wo die Modellregionen sind, um ihre Kinder rechtzeitig anmelden zu können.

Auch Bernd Schilcher, Leiter der Expertenkommission zur NMS, hat nichts gegen eine Neuregelung: "Wenn das ein Schulentwicklungsparagraf ist, der Modellentwicklungen zulässt, bin ich dafür. Klar ist nur, dass der derzeitige Paragraf 7 nicht reicht".

Nicht vorstellen kann sich Schilcher eine zeitliche Befristung auf vier Jahre, wie Molterer das will. Da muss man nachdenken, ob man den Eltern das zumuten soll.