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Gesundheitsreform verfassungswidrig?

Von Alexandra Grass

Politik

Das in der 61. ASVG-Novelle beinhaltete Arzneimittelgesetz stand am Wochenende im Mittelpunkt von Diskussionen. Ein von der Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen (Pharmig) in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt diesem in zwei Punkten zur Preisbestimmung von Arzneimitteln Verfassungswidrigkeit. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat gab sich in einer ersten Reaktion unbeeindruckt - immerhin habe "die Pharmig ja die Verhandlungen mitgetragen". Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger zeigt man sich vor allem verwundert über den Zeitpunkt der Kritik.


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Die Novelle sieht einen EU-Durchschnittspreis für Arzneimittel in der sogenannten "Red Box" mit zahlreichen innovativen Medikamenten vor. Dieser hätte bis 1. Jänner 2004 von einer Preiskommission ermittelt werden sollen. Doch war bis Mitte vergangener Woche unklar, auf welcher Basis die Berechnung stattfinden soll. Die Pharmafirmen haben seit Anfang des Jahres ihre Produkte also zu einem von ihnen festgesetzten Preis geliefert.

Das Gesetz sieht für die Industrie verpflichtende Rückzahlungen von über dem Durchschnittspreis liegenden Differenzbeträgen vor. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer hätten allerdings die grundlegenden Abläufe dieses Verfahrens schon im Gesetz geregelt werden müssen, denn "die Methode bestimmt das Ergebnis". Und hier seien grobe Unterschiede möglich, so Mayer.

Künftig sollen alle (ab Mai) 25 EU-Mitgliedsstaaten zur Berechnung herangezogen werden. "Als EU-Durchschnittspreis gilt das arithmetische Mittel der Fabriks-/Depotabgabepreise jener Mitgliedsstaaten der EU, in denen die Arzneimittelspezialität zugelassen ist", heißt es in der Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Verfassungsmängel sieht Mayer auch bei der Preiskommission, die als Verwaltungsbehörde agieren und Verordnungen erlassen soll. Hier habe man übersehen, dass "von einer Stelle, die keine Behörde ist, rechtlich verbindliche Anordnungen getroffen werden".

Die Preiskommission sei als Objektivierungsverfahren ermöglicht worden, argumentiert Rauch-Kallat. Viele Punkte im Gesetz seien auch der Wunsch der Pharmaindustrie gewesen, weist sie die Kritik zurück. Außerdem werde jedes Gesetz dem Verfassungsdienst zur Prüfung vorgelegt.

Im Hauptverband will man nicht beurteilen, ob die Kritik falsch oder richtig sei. Verwundert zeigt man sich nur über den Zeitpunkt, denn "den ganzen Herbst hatte man Zeit, Argumente einzubringen". "Ich habe den Eindruck, es soll die Umsetzung verhindert werden", meint Hauptverbands-Geschäftsführer Josef Probst.

Das präsentierte Gutachten sei aber nur der erste Schritt, erklärte Pharmig-Geschäftsführer Erhard Geisler gegenüber der "Wiener Zeitung". Denn das Gesetz soll auch von verwaltungs- und europarechtlichen Standpunkten geprüft werden. So sei auch bei der Chefarztpflicht fraglich, ob die gesetzliche Vorgabe ausreichend sei.

In dieser Angelegenheit gestalten sich die Verhandlungen zwischen Hauptverband und Ärztekammer über eine Neuregelung schwierig. Die Ärzte wollen die Vorab-Chefarztbewilligung weitgehend abschaffen und die Entscheidung selbst treffen. Der Hauptverband favorisiert hingegen Modelle, mit denen ökonomisch verschreibende Ärzte von der Chefarztpflicht ausgenommen werden sollen. Sollte bis Ende März keine Einigung vorliegen, entscheidet der Hauptverband in Eigenregie.