Zum Hauptinhalt springen

Gesundheitsreform vor Abschluss

Von Alexandra Grass

Politik

Die lang diskutierte Gesundheitsreform wird heute im Nationalrat zum Abschluss gebracht. Die Patientinnen und Patienten erwarten ab 1. Jänner 2005 höhere Kosten - vor allem für Sehbehelfe und moderat für Medikamente. Ob der Spitalskostenbeitrag angehoben wird, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Das Paket soll jährliche Einnahmen von rund 300 Mio. Euro bringen, die zwischen Ländern und Sozialversicherung gleich aufgeteilt werden. Der Gang zum Chefarzt wird ab 2005 der Vergangenheit angehören.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der Zuschuss für Sehbehelfe soll jetzt generell von 77 auf 27,40 Euro gekürzt werden. Ausgenommen sind nur noch Kinder bis 15 Jahre, Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie Pensionisten, die eine Ausgleichszulage erhalten.

Bisher mussten für eine 100 Euro teure Krankenkassenbrille 23 Euro selbst bezahlt werden, 77 Euro refundierte die Kasse. Ab 1. Jänner wird der Selbstbehalt damit 72,60 Euro betragen. Mitversicherte Jugendliche im Alter von 15 bis 27 Jahren haben einen Eigenbeitrag von 23 Euro zu leisten. Nicht mehr vorgesehen ist das ursprüngliche Vorhaben der Bundesregierung, die Zuschüsse an die Stärke der Sehbehinderung zu koppeln.

Die Gebrauchsdauer für Brillen wird - bei gleichbleibender Sehstärke - von zwei auf drei Jahre angehoben. Bei Kontaktlinsen bleibt die Gebrauchsdauer bei zwei Jahren.

Das Gesundheitspaket sieht überdies eine Erhöhung der Tabaksteuer um 0,18 Euro pro Packung, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,05 Prozentpunkte für Dienstgeber- und Dienstnehmer sowie die außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 3.540 Euro vor. Die Rezeptgebühr wird statt ursprünglich geplant auf fünf Euro nur um 0,10 Euro auf 4,45 Euro angehoben.

Den Bundesländern bleibt es selbst überlassen, den Spitalskostenbeitrag von derzeit 7,98 auf zehn Euro pro Tag zu erhöhen und damit auch die entsprechenden Mittel zu lukrieren.

Das Paket sieht auch die Einrichtung einer Bundesgesundheitsagentur sowie neun Landesgesundheitsfonds vor. Diese Strukturreform wird mittels einer Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vertrag) geregelt. Die Bundesgesundheitsagentur wird ab dem Jahr 2005 die gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung aller Bereiche - der niedergelassenen Ärzte und Spitäler - übernehmen und Rahmenbedingungen vorgeben. Die Gesundheitsplattformen der Länder sollen für die operative Umsetzung der Vorgaben sorgen.

Chefarztpflicht fällt, Chipkarte wird eingeführt

Mit der Gesundheitsreform im Zusammenhang steht auch die Neuregelung der Chefarztpflicht, die im Rahmen des 3. Sozialversichungsänderungsgesetzes 2004 beschlossen wird. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat sieht eine nachträgliche Mengenkontrolle und die Genehmigung per Fax bis zur endgültigen Installierung der Chipkarte im Jahr 2006 vor.

Das vorgesehene Service-Entgeld für die e-card in der Höhe von zehn Euro muss von den Patientinnen und Patienten erst ab 2006 entrichtet werden, auch wenn sie die Chipkarte schon im Laufe des Jahres 2005 erhalten. Bis dahin ist noch die Krankenscheingebühr zu zahlen. Versicherte, die bereits eine e-card haben, müssen beim Arztbesuch Chipkarte und Krankenschein vorlegen. Ab 2006 soll mit der Karte die Chefarztgenehmigung von den Praxen über das Internet geregelt werden.