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Experte für mehr Konsumentenschutz im Medienrecht. | Wien. Einseitige Berichterstattung, Falschmeldungen und mangelnde journalistische Sorgfalt können die öffentliche Meinung beeinflussen oder sogar manipulieren. Wer die Meinung auf seiner Seite hat, kann Wahlen entscheiden und politische Forderungen durchsetzen. Wie weit aber haben Medienkonsumenten einen rechtlichen Anspruch auf wahre Berichterstattung?
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Vergangenen Donnerstag diskutierten Experten auf Einladung der Akademie der Wissenschaften über "Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung". Schadenersatzexperte Helmut Koziol hält einen stärkeren Verbraucherschutz im Medienrecht für dringend notwendig, um "Konsumenten vor falschen oder betrügerischen Informationen zu schützen". In anderen Branchen müssten sich Unternehmen viel mehr Regeln wie jenen betreffend Sicherheit oder Gesundheit unterwerfen. Koziol rät auch in der Medienwelt zu Maßnahmen - wie die Förderung der Medienvielfalt, eine verstärkte Selbstkontrolle, höhere Strafen sowie ein verbesserter Schadenersatz im Medienrecht.
Um das "unerträgliche Paparazzitum" einzuschränken, wünscht sich Medienanwalt Gottfried Korn ein Strafgesetz wie in Deutschland, das "den höchstpersönlichen Lebensraum schützt". Medienrechtler Michael Holoubek kontert: "Das Medienrecht ist nicht zahnlos, mögliche Sanktionen müssen nur endlich verhängt und ausgenützt werden."