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"Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig." So steht es in der Bundesverfassung. Und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) glaubt daher, dass ihr Ansinnen, Extra-Lohnerhöhungen über Sonderkollektivverhandlungen für Frauen durchzusetzen, verfassungsrechtlich in Ordnung sei.
Die Wirtschaftskammer hingegen hat juristische Bedenken: Einseitige Regelungen für Frauen könnten diskriminierend auf Männer wirken. Und die WKO warnt außerdem davor, zu glauben, dass die Einkommensschere eine Konsequenz der kollektiven Normen wäre.
Es ist sicher so, dass Kollektivverträge keine Basis mehr für unterschiedliche Einstufungen von Frauen und Männern liefern und die Ausbildungsqualität nicht unwesentlich für die Entlohnung verantwortlich ist. Es kommt aber auch darauf an, wie man eingestuft wird, ob Zulagen ausverhandelt werden (was Frauen seltener tun), und vor allem ob die Tariferhöhungen während der Karenzzeit angerechnet werden. Eine Nichtanrechnung der Tariferhöhungen während der Karenzzeit ergibt am Ende des Lebens einen erklecklichen Verdienstentgang.
Dass Extra-Touren für Frauen bei den Tarifverhandlungen, wie sie die GPA-djp vorschlägt, notwendig sind, zeigen die jährlichen Gehaltsstatistiken sehr deutlich. Frauen in Vollzeit verdienen im Bundesdienst durchschnittlich 15,9 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In der Privatwirtschaft verdienen Frauen 23,4 Prozent weniger. Gemeinsam betrachtet liegt die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern bei 18,1 Prozent. Im Jahr 2002 lag sie bei 21,7 Prozent.
Ein Teil der Einkommensunterschiede ist erklärbar - etwa mit der Schulbildung oder der Berufswahl. Rund 12 Prozent können rational aber nicht erklärt werden - das ist klassische Diskriminierung.
Apropos Diskriminierung: Männer argumentieren häufig, dass eine Bevorzugung der Frauen (bei gleicher Qualifikation!) eine Diskriminierung für ihr Geschlecht bedeute. Das ist richtig. Allerdings haben sie bisher eine positive Diskriminierung für sich ganz selbstverständlich in Anspruch genommen. Von Männern wurde nie angezweifelt, dass die Männerquote von mehr als 90 Prozent in Führungspositionen gerechtfertigt ist.
Es geht hier bei dem Vorhaben der Gewerkschaft also nicht um eine Diskriminierung der Männer, sondern darum, Frauen den gerechten Anteil für ihre Leistung zukommen zu lassen. Wie ist es zu erklären, dass in Unternehmen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, die Löhne geringer sind? Übrigens auch für Männer. Gerade einer Gewerkschaft, deren Mitglieder mehrheitlich Frauen sind, steht es daher gut an, dieses Thema auf ihre Fahnen zu heften.