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Gewesslers Klimabonus bleibt Zitterpartie

Von Karl Ettinger

Politik

Aktion wird erst im Frühjahre 2023 einer umfassenden Evaluierung unterzogen.


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Es war eine kleine Sensation: Nach vielen Versuchen und mehr als ein Monat nach dem ersten Anruf meldete sich zuletzt tatsächlich jemand bei der Hotline zum Klimabonus, bei der sonst kein Durchkommen war. Die Auskunft ging dann aber nicht darüber hinaus, was ohnehin bekannt war. Man müsse bis zum Februar 2023 auf die Auszahlung des Klimabonus warten.

Obwohl die Anspruchsvoraussetzungen wie legaler Aufenthalt in Österreich mehr als ein halbes Jahr lang bis Juli dieses Jahres und unverändertes Bankkonto erfüllt sind. Es seien vom Innenministerium dann die entsprechenden Daten noch nicht geprüft worden, hieß es als knappe Erklärung. Der unverhohlene Ärger über die für den Klimabonus verantwortliche Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) war freilich auch unüberhörbar.

Für 8.625.465 Menschen wurde mit Stand 2. Dezember ein Anspruch auf den Klimabonus festgestellt, wie die Ministerin in einer Antwort auf mehrere parlamentarische Anfragen zum Klimabonus mitteilte. Seit September wurden für Erwachsene 500 Euro und für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 250 Euro als Bonus entweder direkt auf ein Bankkonto überwiesen oder in Form von Gutscheinen bereitgestellt. 1.269.835 Personen wurden mittels Brief über die Möglichkeit der Abholung von Gutscheinen informiert. Gewessler und die Grünen haben inzwischen die große Aktion mehrfach als besondere logistische Leistung gelobt.

Hinweis auf Daten aus dem  Innenministerium

Tatsache bleibt jedoch, dass offenbar gar nicht so wenige Anspruchsberechtigte weder den Klimabonus am Konto noch Gutscheine erhalten haben. Es handelt sich dabei, wie Recherchen der "Wiener Zeitung" ergaben, vornehmlich um Menschen, die zwar schon länger legal in Österreich leben und auch arbeiten. Für diese hat aber, wie an der Hotline zu erfahren war, das Innenministerium die notwendigen Daten nicht geliefert. Dabei sollte der Klimabonus mit der Auszahlung bereits im Herbst an sich die Rekordteuerung abfedern. Die zumindest bis Februar 2023 verzögerte Auszahlung trifft damit jene Menschen mit Migrationshintergrund, als deren Fürsprecher sich die Grünen sonst gerne sehen. Außerdem ist nicht sicher, dass die Auszahlung im Februar erfolgen kann, wenn die Daten bis dahin nicht zur Verfügung stehen.

Die Klimaschutzministerin verweist in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPÖ darauf, dass erst nach Abschluss der Auszahlung des Klimabonus 2022 im Frühjahr 2023 "das Projekt Klimabonus insgesamt einer Evaluierung unterzogen" werde. Zusätzlich fänden innerhalb des Projektteams und mit den externen Partnern aber kontinuierliche Abstimmungstermine statt, um Verbesserungen im laufenden Betrieb zu ermöglichen. Man arbeitete mit Finanz- und Innenministerium daran, "die Datenqualität kontinuierlich zu verbessern".

Eines steht fest: Ebenfalls im Februar 2023 erhält eine zigtausende Personen umfassende Gruppe den Klimabonus, die erst im zweiten Halbjahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung erfüllt.

Obdachlose müssen Adresse für Bezug angeben

Skurril mutet allerdings die Antwort Gewesslers auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ zum Klimabonus für Obdachlose an. Wörtlich teilte sie Ministerin den Freiheitlichen dazu mit: "Wenn obdachlose Personen ihren Hauptwohnsitz in Österreich entsprechend gemeldet haben beziehungsweise diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben sie daher auch Anspruch auf den Klimabonus."

Gegenüber der SPÖ nimmt die Klimaschutzministerin die Firma Sodexo, die mit der Abwicklung der Gutscheine betraut war, in Schutz. Die SPÖ wollte wegen der hohen Zahl an Gutscheinen trotz bestehender Bankkonten wissen, ob eine Mindestbestellmenge vereinbart worden sei. "Nein, in der Ausschreibung wurden keine Angaben zu Mindestbestell- oder Abgabemengen getroffen", stellte die Ressortchefin fest.

Für die Abwicklung des Gutscheinsystems habe Sodexo bis zum 2. Dezember 7,91 Millionen Euro als Zahlung erhalten. 6,95 Millionen Euro gingen an die Post für den Versand der Rsa-Briefe, in denen Betroffene über den Bonus in Form von Gutscheinen in formiert wurde.

Darüber hinaus erklärt die Ministerin zur Auszahlung auf das Konto oder als Gutscheinvariante: "Die duale Abwicklung über Kontoanweisungen und postalische Zustellungen war eine der Abwicklungsvarianten, die im Rahmen der Konzeptionsphase ab Dezember 2021 zur Auszahlung des Klimabonus evaluiert wurde." Die alternativ geprüfte Auszahlung von Bargeld wurde wegen des massiven Sicherheitsrisikos verworfen. Nach der Evaluation sei "die Gutscheinzustellung als skalierbarste, niederschwelligste, sicherste, schnellstmöglich umsetzbare und günstigste Lösung" weiterverfolgt worden.