Steuertipps für das zur Neige gehende Jahr 2009. | Von Geschäftsform bis Familienplanung. | Wien. Wie bereits in den vergangenen Jahren haben auch 2009 Einnahmen-Ausgaben-Rechner wie beispielsweise Freiberufler die Möglichkeit, den sogenannten "Freibetrag für investierte Gewinne" geltend zu machen. Dabei kann ein Unternehmer einen Teil seines Gewinnes, nämlich 10 Prozent, von der Steuer absetzen. Man kann bis zu 10 Prozent des Gewinnes in begünstigten, konservativ veranlagten Wertpapieren oder Sachanlagen wie PC, Drucker oder Betriebseinrichtungen investieren.
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Um den Freibetrag noch heuer optimal auszunutzen, ist eine Prognose des Gewinns für 2009 empfehlenswert. 2010 wird der Gewinnfreibetrag noch attraktiver. Er wird auf 13 Prozent erhöht und steht auch bilanzierenden Unternehmern zu.
Welche Rechtsform für ein Unternehmen optimal ist, hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen von der künftigen Gewinn- oder Verlusterwartung. Zum anderen von der Ausschüttungspolitik der Eigentümer, also auch von der Frage, wie viel Geld man privat benötigt. Gewinnstarke Unternehmen kleidet man am besten in den Mantel einer Kapitalgesellschaft - vor allem wenn der erwirtschaftete Cashflow vorerst nicht ausschüttet wird, sondern in das Unternehmen reinvestiert.
Anders ist die Lage, wenn man Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, die trotz steuerlicher Verluste satte Geschäftsführerbezüge auszahlt. In solch einer Gesellschaft ist der Verlust quasi "gefangen" und kann nicht gegen die steuerpflichtigen Geschäftsführergehälter verrechnet werden.
Sollen die Gewinne einer Firma auf mehrere Personen in der Familie verteilt werden? Fruchtgenussmodelle und/oder Personengesellschaften machen es möglich, steuerschonendes Familiensplitting zu betreiben und der Einkommensteuerprogression ein Schnippchen zu schlagen.
Berechnungen haben ergeben, dass man auf diese Art jährlich völlig legal bis zu 10.000 Euro an Steuern sparen kann.
Immer wieder verzichten viele Arbeitnehmer auf bares Steuergeld aus der Arbeitnehmerveranlagung. Für beruflich veranlasste Reise-, Telefon-, und Computerkosten warten Guthaben, die einfach nicht abgeholt werden. Man sollte die Anträge auf die Steuerguthaben zumindest innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist einbringen.
Apropos Computerkosten: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Laptop und ein Standgerät beruflich notwendig und daher abzugsfähig sind. Früher musste man sich bei der Arbeitnehmerveranlagung zwischen Notebook oder PC entscheiden.
Bei Fortbildung differenziert der Fiskus. Wenn es um sogenannte Soft-Skill-Bildungsmaßnahmen - etwa Rhetorik oder NLP-Kurse - geht, welche vom Dienstnehmer aus der eigenen Tasche bezahlt werden, heißt es aufpassen. Der Fiskus glaubt, dass kommunikative Fähigkeiten in vielen Berufen von Bedeutung sind, daher lehnen viele Finanzämter die Steuererstattung für Mitarbeiter ab. Empfehlenswert ist der Verzicht auf einen Teil der (steuerpflichtigen) Gehaltserhöhung. Dafür kann man den Arbeitgeber für die Bildung zahlen lassen. Der Arbeitgeber lukriert zusätzlich einen 20-prozentigen Bildungsfreibetrag, außerdem spart er Lohnnebenkosten.
Wer einen selbständigen Nebenjob hat, dem drohen hohe Steuernachzahlungen. Der Ausweg: Belege sammeln und den Reingewinn bei höchstens 730 Euro pro Jahr halten.
Wenn die Spritpreise sinken, ist ein guter Zeitpunkt gekommen, ein Dienstauto zu fordern. Die Lohnsteuer für den Sachbezug ist meistens günstiger als die tatsächlichen Kfz-Kosten.
Aufwendungen für künstliche Befruchtung bei medizinischer Indikation werden steuerlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Viagra lässt den Fiskus jedoch kalt. Die Sozialversicherung erstattet aber immer öfter die Kosten für medizinisch indiziertes Viagra.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.