Auch nach den Einschränkungen bei Gratis-Coronatests verfolgt jedes Land seine eigene Strategie.
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Die Auswertung eines PCR-Tests dauert mitunter länger, als es die Zeitspanne zwischen dem Bekanntwerden der Details und dem Inkrafttreten der neuen Test-Verordnung war: Am 1. April tritt diese in Kraft - erst gut 24 Stunden davor kam mehr Licht in die künftig abgespeckte Version der Corona-Tests. Diese sollen laut Verordnung nun nur noch in sensiblen Bereichen wie Spitälern, Pflegeheimen, Kindergärten oder Flüchtlingseinrichtungen weiter uneingeschränkt kostenlos erhältlich sein. Für alle anderen gibt es monatlich fünf PCR-und fünf Antigen-Tests. Fünf bereits beschaffte Tests können im April zusätzlich verwendet werden.
Von der Einschränkung ausgenommen sind auch die Mitarbeiter und Besucher der genannten sensiblen Bereiche, 24-Stunden-Pflegerinnen, persönliche Assistenten von Behinderten und Rettungsdienst-Mitarbeiter. An den Schulen werden die Coronatests indes ebenfalls redimensioniert, wie es aus dem Bildungsministerium heißt, allerdings erst nach den Osterferien. Dann werde nur noch ein Mal pro Woche getestet (mittels PCR-Test). Sollte es zu positiven Fällen kommen, werden im Bedarfsfall Antigentests zur Verfügung gestellt.
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Symptomatische Personen sollen ebenfalls weiterhin zu ihren Gratistests kommen. Dafür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450. Allerdings gibt es seitens des Bundes keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wien ist zum Beispiel der Meinung, symptomatische Personen sollen sich am besten über "Alles gurgelt" gratis testen lassen.
Apotheken können nicht mehr direkt abrechnen
Und damit ist man auch schon mittendrin, in der Problematik, an der sich mit der neuen Verordnung nichts geändert hat: Die Organisation des Testregimes obliegt nach wie vor den Bundesländern. Und diese agieren recht unterschiedlich.
Fix ist lediglich, dass die Länder die jeweiligen fünf Tests pro Person beim Bund abrechnen können. Wie lange, das sei allerdings noch unklar, so das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Die Verordnung und damit die Kostenübernahme läuft einmal bis 30. Juni.
Organisationsformen gibt es indes so viele, wie es Bundesländer gibt. Wien zum Beispiel hält an seinem PCR-Testprogramm "Alles gurgelt" fest, und auch die Teststraßen wird es weiter geben, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Symptome kann man über das Gurgel-Portal melden, was den Bezug weiterer Gratis-Testkits ermöglicht. Die Apotheken möchte man ebenfalls weiter einbinden, obwohl diese laut neuer Verordnung nicht mehr direkt mit dem Bund abrechnen können. "Es wird leider auf jeden Fall viel bürokratischer", sagte dazu Hacker.
Auch in Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich und dem Burgenland wird weiterhin gegurgelt und mit den Apotheken zusammengearbeitet. Über die Online-Plattformen können pro Person und Monat fünf PCR-Testungen eingespielt bzw. Testabläufe gestartet werden. In Tirol stünden für Verdachtsfälle zudem kostenlose PCR-Testmöglichkeiten in den elf Screeningstraßen des Landes zur Verfügung, hieß es von diesem. Kärnten arbeite wiederum an einer zweiten, "weniger digitalen" Lösung für die PCR-Tests. Und im Burgenland gibt es laut Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) für Personen ohne Smartphone oder Internet bereits ein alternatives PCR-Testangebot in den Impf- und Testzentren, das fünf Tests pro Monat umfasst.
Mit Spar wird weiter zusammengearbeitet
Bei den Gurgeltests wird wie schon bisher zum Beispiel in Salzburg oder Oberösterreich mit dem Handelskonzern Spar zusammengearbeitet. Das System zählt ab April die Testungen mit, und das Testmaterial wird limitiert. Ganz auf Apotheken setzt die Steiermark, sowohl bei den PCR- als auch den Antigentests. Dafür werden alle anderen Möglichkeiten wie Teststraßen eingestellt.
Währenddessen sinken die Infektionszahlen zwar und mit ihnen die für die Farbgebung auf der Corona-Ampel relevanten Risikozahlen. Dennoch bleiben auch diese Woche alle Bundesländer wie der Gesamtstaat rot, beschloss die zuständige Kommission am Donnerstag. Das bedeutet weiterhin die höchste Risikostufe.