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Glauben und im Glauben lassen

Von Werner Stanzl

Gastkommentare
Werner Stanzl ist Publizist und Dokumentarfilmer.

Tausende Frauen werden von Banken, die ihren Ehemännern Kredite gegeben haben, rechtswidrig in den Konkurs gehetzt.


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Die jüngsten Zahlen zu den Privatkonkursen besagen, dass rund 40.000 Österreicher vom Existenzminimum zehren müssen - darunter tausende Frauen unverschuldet. Gegen geltendes Gesetz werden sie von den Banken rigoros den Kuckucksklebern überantwortet. Natürlich wäre es Aufgabe aller hauptberuflichen Suffragetten der Parlamentsparteien, den Sozialminister und die Frauenministerin wegen Duldung dieses ständigen Rechtsbruchs verbal zu prügeln - doch Tiefschlaf. Um diesen zu stören, hier die wesentlichen Fakten:

Im archaisch organisierten Europa galt die Frau generell als bankunmündig. Doch mit dem aufkommenden Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit brauchte Mann Kredite. Denn plötzlich gab es für Geld Ware. Damit das Kerngeschäft der Banken brummen konnte, suchten sie nach Bonitätsverbesserung der Kreditwerber. Da erinnerte sich irgendein Blitzgneißer aus der Geldbranche der weiblichen Volkshälfte. Immerhin war die Frau mittlerweile als Mitverdienerin fast unbemerkt zum Wirtschaftsfaktor aufgestiegen.

Also wurde Gnädigste höflichst gebeten, Platz zu nehmen und nach Vorlage eines Gehaltsstreifens die Bürgschaftserklärung für die Kredite des Gemahls zu unterschreiben. Ein bis heute gehegter und gepflegter Brauch, damit Autos rollen, Kühlschränke frosten, Fernseher flimmern und Familienbetriebe zur Vollbeschäftigung beitragen können.

Doch die Welt von heute ist nicht mehr die Welt der Nachkriegszeit. Der Wohlstand entwertete erst die Ehe und kratzte dann an der Moral. Seine Frau sitzen und als Bürgin hängen zu lassen, gilt inzwischen als Kavaliersdelikt. Und mangels männlicher Adressaten stürzen sich Banken einfachheitshalber auf die Sitzengebliebenen als einzig Greifbare. Dabei schützt das Konsumentenschutzgesetz (§ 25 a bis d) vor Geltendmachung der Bürgschaft, wenn:

die Haftungsübernahme in keiner Relation zu den Vermögensverhältnissen der Bürgin steht;
die Bürgin bei Unterschriftsleistung die wahren Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers nicht kannte;
die Bürgin über Wesen und Risiko der Bürgschaft vom Kreditgeber nicht unterrichtet wurde;
oder gar Nötigung im Spiel war.

Die Banken würden bei Anfechtung vor Gericht also nicht selten leer ausgehen. Und das wissen sie. Wies doch Universitätsprofessor Raimund Bollenberger schon 2007 in der Schriftenreihe der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft (www.bwg.at) anhand zahlreicher Fallbeispiele auf die Gesetzeslage hin. Eine Pflichtlektüre für Banker also, aber nicht unbedingt Alltagslektüre für Hausfrauen und Mütter. Und so zahlen und zahlen und zahlen sie, fest im Glauben und verschwörerisch in dem Glauben gelassen, den Daumenschrauben der Banken ausgeliefert zu sein. Und wie immer, wenn es um die Geldinstitute geht, zahlt der Steuerzahler mit - diesmal über Sozialleistungen, auf die die Übervorteilten bei Fair Play nicht angewiesen wären.

Natürlich schützt das Gesetz die Männer im umgekehrten Fall genauso, jedoch handelt es sich hier eher um Einzelfälle.