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Gleich viel Recht für gleich viel Liebe

Von Alexandra Grass

Politik

Was in Österreich viel zu oft nach wie vor auf Ablehnung stößt, gehört vor allem in den skandinavischen Ländern bereits seit vielen Jahren zum Alltag: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können dort amtlich eingetragen werden. In Form einer Bürgerinitiative unter dem Motto "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" wollen nun die heimischen Lesben- und Schwulenorganisationen ihre Forderung nach einer rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ins Parlament - in den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen - bringen.


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Vor dem österreichischen Gesetz sind gleichgeschlechtliche Partner "Fremde". "Jegliche rechtliche Absicherung fehlt", betonte Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lamda gegenüber der "Wiener Zeitung". Er sieht hier eine "klare Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes", die nicht begründet sei.

Ein gleichgeschlechtlicher Partner hat zum Beispiel kein Zeugnisverweigerungsrecht im Zivil- und Verwaltungsverfahren, kein gesetzliches Erbrecht, keine Möglichkeit des Eintritts in den Mietvertrag im Todesfall des Partners beziehungsweise der Abtretung zu seinen Lebzeiten. Des weiteren besteht kein Recht auf Pflegeurlaub und auch die Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist um ein zigfaches höher. Die Partner können nicht einmal gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben.

Weder Rechte noch Pflichten sind gesetzlich geregelt. Der homosexuelle Partner findet keine Berücksichtigung im Steuerrecht, in der Krankenversicherung, bei der Hinterbliebenen-Versorgung und bei der Familienzusammenführung im Fremdenrecht. Auch das Auskunftsrecht in Spitälern bleibt gleichgeschlechtlichen Partnern verwehrt. Andererseits bleibt beim Bezug von bestimmten Sozialleistungen - wie etwa Notstandshilfe oder Sozialhilfe - das zweite Einkommen unberücksichtigt.

Lediglich Wien, die Steiermark sowie private Unternehmen sind dazu übergegangen, homosexuellen Partnern in Teilbereichen die selben Rechte zu gewähren wie heterosexuellen - allerdings ohne rechtliche Grundlage.

Bereits Realität - oder in Vorbereitung

In einigen europäischen Staaten wurden entsprechende Gesetze realisiert (siehe Kasten: Eingetragene PartnerInnenschaft). In Deutschland wurde in Anlehnung an das skandinavische Modell ein Lebenspartnerschaftsgesetz vom Bundestag beschlossen, in der Schweiz bereitet die Regierung einen Entwurf vor. In Ungarn sind homo- und heterosexuelle Lebensgemeinschaften gleichgestellt. In Tschechien, Slowenien, Finnland, Portugal, Luxemburg, Belgien, Spanien und Lettland gibt es parlamentarische Initiativen. Die weltweit am weitesten reichenden Rechte haben Lesben und Schwule seit kurzem in den Niederlanden. Mit überwältigender Mehrheit stimmte das Haager Parlament Mitte September der vollständigen Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare zu. Homosexuelle können dort jetzt vor den Traualtar treten, im Inland Kinder adoptieren und sich scheiden lassen.

Forderungen der heimischen Organisationen

Vor kurzem haben sich Vertreter heimischer Lesben- und Schwulenorganisationen bei einem Treffen in Graz auf einen Forderungskatalog geeinigt (siehe Kasten: Forderungen). Es gehe nicht um Sonderrechte, sondern um Gleichbehandlung, betonte Ernest Strohmeyer von der HOSI Linz. Wie diese Partnerschaftsform nun genannt werde, ob Ehe oder nicht, sei nicht weiter wichtig.

Die Bürgerinitiative wendet sich direkt an die Volksvertreter im Parlament und nicht nur an eine Partei. Seitens der Organisationen besteht die Hoffnung auf eine ordentliche und faire Diskussion und nicht auf ein parteipolitisches Gezänk. "Menschenrechte sollten jeder Partei ein Anliegen sein", so Graupner. Die Forderungen sollten "nicht entsorgt, sondern weiterbehandelt" werden, betonte Strohmeyer.