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Gleiches Recht für Arbeiter und Angestellte

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Angleichung der Arbeiter und Angestellten bei Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall soll noch heuer beschlossen werden. "Ich habe die echte Absicht, daß wir das noch in | dieser Legislaturperiode zu einem Ergebnis bringen", bekräftigte Sozialministerin Lore Hostasch im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Es gehe dabei natürlich um eine Angleichung nach oben, | also in Richtung Angestelltengesetz, wobei nicht alle Punkte mit einem Schlag erfüllt werden müßten, sondern eine schrittweise Anpassung erfolgen könnte.


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Am Ende der Diskussion, die derzeit mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) intensiv geführt wird, müsse ein modernes, für alle Arbeitnehmer gleiches Arbeitsverhältnisgesetz auf dem

Niveau des Angestelltengesetzes stehen, betonte die Sozialministerin. Im übrigen sei dieses Ziel auch in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung festgeschrieben.

Auch für ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch ist die "Aktion Fairness" · die Schaffung eines fairen Arbeitsrechtes · heuer wichtigster Arbeitsschwerpunkt des ÖGB. Es gehe nicht um "Gleichmacherei",

sondern um die Beseitigung sachlich nicht zu rechtfertigender Unterschiede, betonte Verzetnitsch.

Ganz im Einklang mit dem ÖGB-Chef skizzierte auch Metaller-Chef Rudolf Nürnberger den Weg: "Ich bin sicher, daß sich heuer noch etwas bewegt." Es liege bereits ein fertiger Antrag der SPÖ-

Fraktion im Parlament, der mit der ÖVP und den Sozialpartnern noch ausverhandelt werden müsse. Auch die Oppositionsparteien signalisierten bereits Zustimmung, Differenzen gebe es bei der Frage in

welche Richtung die Anpassung erfolgen solle. Aber für Nürnberger ist eines klar: "Hergeben können die Angestellten nichts." Die Arbeiter in der Metallindustrie haben seit 1. November 1998 durch den

Kollektivvertrag eine de facto-Angleichung. Es gehe aber um 1,2 Millionen Arbeiter. "Wir wollen das gesetzlich verankert wissen, nicht nur als KV-Regelung", betonte Nürnberger.

Genau dabei spießt es sich derzeit. Denn die WKÖ hat den Entwurf des Sozialministeriums zum Arbeitsverhältnisgesetz bereits abgelehnt. Begründung: die Kosten seien zu hoch. So etwa rechnen die

Arbeitgeber bei der Angleichung der Kündigungsfrist mit etwa 9 Mrd. Schilling jährlich, für die Angleichung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall errechnete die WKÖ einen Betrag von 1 Mrd.

Schilling.

Das sei viel zu hoch gegriffen, kontert der Leitende Sekretär im ÖGB, Richard Leutner. Die Angleichung der Kündigungsfristen auf sechs Wochen im ersten Jahr bis zu 5 Monate ab dem 25. Jahr der

Betriebszugehörigkeit sollte laut Leutner überhaupt völlig kostenneutral sein, da eine richtige Personalplanung eben entsprechend vorher kündigen müsse.

Den "wirklichen Knackpunkt" sieht Leutner bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach sollen Arbeiter und Angestellte Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen,

durch je weitere vier Wochen Anspruch auf das halbe Entgelt haben. Die Angleichung kostet 1,6 Mrd. Schilling, belegen Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherung. Etwa 800 Mill. Schilling, die

sich die Krankenkassen durch die längere Zahlung der Arbeitgeber ersparen, würden an die Arbeitgeber weitergegeben werden. Außerdem seien die Beiträge der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung

steuerbegünstigt. Die Nettokosten für eine Angleichung der Entgeltfortzahlung betrügen daher 670 Mill. Schilling.

Aber insgesamt liege die Lohnsumme in Österreich bei 1.000 Mrd. Schilling, die Gewinnsumme bei 600 Mrd. Schilling. "670 Mill. Schilling sind · auf die Gesamtwirtschaft umgelegt · eine Summe, die ohne

weiteres verkraftbar ist", zeigte sich Leutner überzeugt von einem positiven Ausgang der Verhandlungen.