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Gleichstellung aller Arbeitnehmer

Von Martina Madner

Politik

SPÖ, FPÖ und Grüne könnten das Gesetz noch vor den Wahlen durchsetzen.


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Wien. Obwohl sie in vielen Betrieben Seite an Seite arbeiten, haben die rund 1,4 Millionen Arbeiter und 2,1 Millionen Angestellte heute nach wie vor andere Rechte.

Geht es nach dem Wunsch von SPÖ, FPÖ und Grünen, soll sich das noch vor den Wahlen ändern: Die Parteien stimmten am Mittwochabend im Parlament dafür, dass noch vor dem 11. Oktober der Sozialausschuss über das Gesetz befinden muss. Sofern es eine Mehrheit für den Entwurf gibt, könnte das Parlament im nächsten Plenum am 12. Oktober die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beschließen. Gültig wäre es damit ab 2018.

Die jeweils günstigere Regel

Im Wesentlichen geht es im Gesetzesvorschlag um zwei Punkte: Wird ein Arbeiter heute krank, erhält er in den ersten fünf Dienstjahren sechs Wochen weiter das volle Entgelt und vier Wochen das halbe. Erst danach gibt es das geringer bemessene Krankengeld. Mit jedem neuen Jahr gibt es die Entgeltfortzahlung erneut. Bei Angestellten gilt grundsätzlich das Gleiche. Aber: Sie müssen nach einer Krankheit sechs Monate gesund sein, um erneut auf die Entgeltfortzahlung Anspruch zu haben. Das neue Gesetz sieht die Regelung der Arbeiter für alle vor. Außerdem soll sich die Entgeltfortzahlung nach einem Dienstjahr auf acht Wochen verlängern.

Bei Kündigungsfristen haben Angestellte die besseren Regelungen: In den Kollektivverträgen vieler Arbeiter ist eine deutlich kürzere Frist vorgesehen. Im Extremfall kann sie wie bei Arbeitern in der Reinigungsbranche im ersten Dienstjahr auch nur einen Tag betragen. Üblicher sind aber Fristen von circa zwei bis vier Wochen im ersten Dienstjahr. Angestellte haben schon nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, wenn sie von ihrem neuen Arbeitgeber gekündigt werden. Der Gesetzesentwurf sieht für beide Arbeitnehmergruppen eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor.

Kritik der Arbeitgeber

Das sorgt für Kritik der Wirtschaftskammer (WKÖ). Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser sieht darin eine "schwere Belastung vor allem für unsere klein- und mittelbetrieblichen Arbeitgeberbetriebe" von mindestens 150 Millionen Euro. WKÖ-Experten gehen davon aus, dass sich die Kündigungsfrist von rund 100.000 Arbeitern um mindestens zwei Monate erhöht, während der sie deutlich weniger produktiv sind. Josef Muchitsch, Gewerkschafter und SPÖ-Abgeordneter, verweist dagegen auf gemeinsame Sozialpartnerberechnungen: "Das ist einigermaßen kostenneutral." Die Aufregung der Arbeitgeber-Vertreter sei nicht nachvollziehbar: "Das steht so im ÖVP-Wahlprogramm. Wir machen dem Herrn Kurz nur die Freude und setzen das um."