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Glücksspiel vor dem VfGH: Wie lang haften die Casinos?

Von Konstanze Walther

Wirtschaft
6 oder 36 Monate? Foto: bbox

Regeln bezüglich der Rückerstattung bei Spielverlusten verfassungswidrig? | Wien. Damit das Monopol am heimische Glücksspielmarkt trotz der EU erhalten bleiben darf, hat Österreich innerhalb der letzten Jahre einige Gesetzesstellen novelliert. Das Ziel: Die Regelungen so zu gestalten, dass dem Schutz der Spielsuchtgefährdeten Rechnung getragen wird. Denn diesfalls macht die EU bezüglich des Monopols eine Ausnahme.


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Die österreichischen Casinos trifft dementsprechend eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber ihren (inländischen) Gästen und muss Suchtgefährdete sperren lassen. Sollte der Aufmerksamkeit der Casinos allerdings ein Spielsüchtiger entgehen, und hat dieser in der Zwischenzeit Haus und Hof verpfändet, dann kann er innerhalb von sechs Monaten die Casinos klagen - auf dass ihm die Casinos das Existenzminimum zurückerstatten.

Diese Novelle ist seit 2005 in Kraft - und das Oberlandesgericht Innsbruck hat nun den VfGH eingeschaltet. Das Argument: Sechs Monate seien verfassungswidrig angesichts der sonst üblichen Schadenersatz-Fristen, die sich mit drei Jahren aufs Sechsfache belaufen. Die Ausnahme sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Regierungsvertreterin machte bei der VfGH-Verhandlung am Mittwoch ihren Standpunkt klar: Das Gesetz sei eine gute Mittellösung, man wolle nicht mehr in die Privatautonomie eingreifen. Die Beweislage sei überdies nach sechs Monaten noch schwieriger zu rekonstruieren.

"Wir profitieren indirekt über Steuern von dem Konzessionsnehmer, und natürlich will man die Gesetze nicht so unattraktiv gestalten, dass es keinen Konzessionsnehmer gibt", heißt es dazu vom Sprecher des Finanzministeriums. Das VfGH-Urteil wird frühestens im Juli erwartet.