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GmbH-Gründung: Am Anfang reichen 5000 Euro

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Seit einem Jahr gibt es die "GmbH Light" - die "Reform der Reform" brachte wenig Neues.


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Wien. Es war im Sommer vor einem Jahr, als in Österreich die "GmbH Light" das Licht der Welt erblickte. Mit dem Ziel, Unternehmensgründungen zu erleichtern, senkte der Gesetzgeber das Erfordernis für das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro. Faktisch reichte für eine neu zu gründende "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" - die beliebteste Rechtsform nach dem Einzelunternehmen - eine Einlage von 5000 Euro, weil nur die Hälfte des Stammkapitals bar eingezahlt werden muss.

Da sich das Minimum an Körperschaftsteuer (KöSt) am gesetzlichen Mindeststammkapital bemisst, sank auch die Mindest-KöSt, nämlich von 1750 auf 500 Euro pro Jahr. Was dann passierte, ist bekannt: Zahlreiche bestehende GmbHs nutzten die gesetzliche Änderung, um ihr Stammkapital steuerschonend herabzusetzen. Während nämlich Gewinnausschüttungen an natürliche Personen der 25-prozentigen KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen, stellt eine Einlagenrückzahlung eine steuerneutrale Vermögensumschichtung dar.

Dem zu erwartenden Steuerausfall wollte die Koalition einen Riegel vorschieben, gleichzeitig wollte man die Attraktivität der Rechtsform GmbH für Unternehmer mit geringen finanziellen Mitteln nicht mindern. Nach heftigen Diskussionen kam es zur "Reform der Reform". Das Resultat: Seit 1. März 2014 beträgt das Stammkapital wieder einheitlich 35.000 Euro und die Mindest-KöSt wieder 1750 Euro pro Jahr. Die Neugründung einer GmbH ist aber weiterhin auch mit weniger Kapital möglich. Das Zauberwort lautet dabei "Gründungsprivilegierung".

"Das heißt konkret, dass das offizielle Mindestkapital zwar 35.000 Euro beträgt, aber nur Stammeinlagen in Höhe von zumindest 10.000 Euro übernommen werden müssen", sagt Bernhard Rieder, Partner und Experte für Gesellschaftsrecht bei Dorda Brugger Rechtsanwälte. Diese Stammeinlagen müssen - wie schon bisher - auch nur zur Hälfte aufgebracht werden. Das heißt: Es kann auch weiterhin eine GmbH mit 5000 Euro gegründet werden. Das Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Nach Ablauf von zehn Jahren müssen die Gesellschafter der GmbH mindestens 17.500 Euro bar einzahlen. Wird dies nicht getan, fällt die Beschränkung der Haftung auf das gründungsprivilegierte Stammkapital weg, sodass die Gesellschafter im Insolvenzfall mit dem "normalen" Stammkapital - also in der Regel 35.000 Euro abzüglich der bereits geleisteten Einlagen - haften.

Alt-Gesellschaften, also solche, die vor dem 1. 3. 2014 gegründet wurden, können die Gründungsprivilegierung nicht in Anspruch nehmen, das heißt, eine Kapitalherabsetzung auf 10.000 Euro ist nicht mehr möglich. Gesellschaften, die zwischen 1. 7. 2013 und 1. 3. 2014 mit einem Stammkapital von weniger als 35.000 Euro geründet wurden beziehungsweise deren Stammkapital in dieser Zeit auf unter 35.000 Euro herabgesetzt wurde, müssen bis spätestens 1. 3. 2024 auf zumindest 35.000 Euro erhöhen.

Kein "Zwangsouting"

Die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, für die Aufstockung jährlich ein Viertel des Gewinnes zurückzulegen, kam zur großen Freude der "Jungen Wirtschaft", der Interessensvertretung für Gründer und Jungunternehmer, nicht. Die aktuelle Lösung gebe Jungunternehmern mehr Zeit, betont JW-Vorsitzender Herbert Rohrmair-Lewis: "Damit können gerade in der Anfangsphase Gewinne in die Entwicklung und den Aufbau ihres Unternehmens investiert werden."

Was auch nicht durchgesetzt werden konnte: das "Zwangsouting" von Firmen, die mit niedrigem Stammkapital gegründet werden. Die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, auf das Gründungsprivileg auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten hinzuweisen, wurde gestrichen. "Damit wird es keine Unternehmer zweiter Klasse geben, eine Stigmatisierung konnte verhindert werden", so Rohrmair-Lewis. Im Firmenbuch scheinen der Hinweis auf die Gründungsprivilegierung und die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen aber sehr wohl auf.