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Google-Books: Fluch oder Segen?

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Am 7. Oktober 2009 sollte ein New Yorker Bezirksgericht in einem Fairness Hearing über das Schicksal des Google Books Settlement entscheiden - es wurde aber vertagt.


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Seitdem der 1998 gegründete Internetsuchdienst Google im Jahr 2004 ungefragt begonnen hat, Bücher einzuscannen, sind internationale Autoren- und Verlegerverbände wegen Verletzung von Urheberrechten alarmiert.

Sowohl in den USA als auch in Europa fällt ein Buch für 70 Jahre nach dem Tod des Autors unter die Urheberrechte. Die USA sehen dafür allerdings ein Stichjahr, nämlich 1923, vor. Alle früher erschienenen Werke sind öffentlich zugänglich. Nach eigenen Angaben hat Google inzwischen in Zusammenarbeit mit rund 30 Bibliotheken über 10 Millionen Bücher digitalisiert. Wenngleich es Google Ende Oktober 2008 auch gelungen ist, die anhängigen Sammelklagen von über 2000 US-Autoren und Verlegern mit einem Vergleich, dem sogenannten "Google Books Settlement", abzugelten, fürchten nicht-amerikanische Autoren und Verleger, deren Werke ebenfalls digitalisiert wurden, um ihr Copyright.

Google will mit einem Pauschalbetrag von 125 Millionen Dollar und der Abtretung von 63 Prozent der Online-Einkünfte an die Autoren alle Urheberrechte abgelten. Auch eine Reihe europäischer und österreichischer Autoren sind von der Aktion Googles betroffen und traten dementsprechend dem gegenständlichen Verfahren als Nebenintervenienten bei. Die österreichischen Autoren und Verleger werden dabei vom Hauptverband des österreichischen Buchhandels (HVB), der "Literar-Mechana" und der "IG Autorinnen/Autoren" unterstützt. Die Urheberrechtsgesellschaft "Literar-Mechana" hat bereits ihre 13.000 Bezugsberechtigten aufgefordert, sich diesem Verfahren individuell anzuschließen, wovon bisher 45 Prozent der Autoren auch Gebrauch gemacht haben.

Binnenmarktfrage

Viviane Reding, zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission für Informationsgesellschaft und Medien, und Charlie McCreevy, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hoben Anfang September 2009 in einer gemeinsamen Erklärung die bedeutenden wirtschaftlichen und kulturellen Interessen hervor, die bei einer Digitalisierung von europäischen Büchern berührt werden. Da bislang nur ein Prozent der Bücher in Europas Nationalbibliotheken digitalisiert ist, wartet noch eine administrative und wirtschaftliche Herkulesaufgabe darauf, durchgeführt zu werden. Das Einscannen einer Buchseite kostet zwischen 12 und 80 Cent.

Während aber Reding der Digitalisierung durch Google positiv gegenübersteht, forderte ihr Kollege McCreevy eine öffentliche Anhörung zu den behaupteten Urheberrechtsverletzungen, die am 7. September 2009 stattgefunden hat.

Bereits am 28. August 2009 hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema Digitalisierung von Büchern und Urheberrechtsschutz gestartet.

Urheberrechtliche Fragen waren in der alten Kommission noch Teil des Binnenmarktbereichs. Sie werden in der neuen Kommission voraussichtlich in die Hände von Neelie Kroes, der Kommissarin für die Informationsgesellschaft (Digitale Agenda), gelegt werden.

Das Schicksal des Google Book Projekts ist daher auch mit der Verteilung der Portefeuilles innerhalb der neuen Kommission verbunden. Bei all diesen Kontroversen ist allerdings zu bedenken, dass die EU im November 2008 eine eigene Internetbibliothek "Europeana" eröffnete, die zur Zeit bereits mehr als 4,5 Millionen Werke - nicht nur Bücher - digitalisiert hat und diese Zahl bis 2010 auf 10 Millionen erweitern will.