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Govorite Slovensko?

Von Andrea Probst

Wirtschaft

Das neue Gesetz über die "Verwendung von Slowenisch" ('Zakon o javni rabi slovenscine'), das am 20. August dieses Jahres, also genau 111 Tage nach dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union, in Kraft getreten ist, beunruhigt vor allem Wirtschaftstreibende in dem neuen EU-Mitgliedsstaat.


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Dass Slowenisch die offizielle Amtssprache in unserem Nachbarland ist, ist freilich schon seit der Staatsgründung im Jahr 1991 in der Verfassung geregelt. Dass Slowenien aber als erstes und derzeit einziges Land in der EU die Firmensprache in diesem Umfang per Gesetz regelt, sorgt für Unruhe in dem neuen Mitgliedsstaat.

"Würde dieses Gesetz in der EU Schule machen und würden auch andere Beitrittsländer dem slowenischen Beispiel folgen - wie beispielsweise Finnen, Ungarn, Tschechen etc. und ebenfalls auf ,ihre' gesetzlich verankerte Firmensprache bestehen, hätte das laut dem österreichischen Handelsrat in Ljubljana (Laibach), Georg Krauchenberg, enorme Auswirkungen auf den Handelsverkehr in der EU. "Allein der Mehraufwand für ausländische Unternehmen, beim Markteintritt z. B. in Form von Messebeteiligungen allfällige Werbe- und Präsentationsunterlagen auch in der verlangten vollen Länge in slowenischer Sprache produzieren zu müssen, würde vor allem klein- und mittelständische Betriebe mit erheblichen Problemen konfrontieren", so Georg Krauchenberg im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Alle Arbeitsanweisungen auf Slowenisch

Laut Michael Knaus von der TPA d.o.o., einer Tochter der Treuhandpartner Austria GmbH, sorgt besonders eine Bestimmung dieses Gesetzes für Aufregung: Es fordert, dass allgemeine interne Arbeitsanweisungen an Dienstnehmer in Unternehmen auf slowenisch verfasst werden müssen.

So können in einer Fremdsprache verfasste Arbeitsanweisungen beispielsweise in einem Kündigungsverfahren gegen das Unternehmen verwendet werden - es macht somit Dienstgeber gegenüber Dienstnehmern angreifbar. Es droht die Gefahr, dass gekündigte Dienstnehmer Gesetzesverletzungen ihrer früheren Dienstgeber bei der zuständigen Aufsichtsbehöde anzeigen. "Insgesamt wird die ohnedies nicht sehr dienstgeberfreundliche Arbeitgesetzgebung also noch mehr zu Lasten der Dienstgeber gehen", so Michael Knaus.

Strafenrahmen von 7.000 bis 70.000 Euro

Welche konkreten Auswirkungen das Gesetz auf Unternehmen in Slowenien haben wird, ist derzeit noch schwer abzuschätzen, aber die Strafen, die für die Missachtung des Gesetzes vorgesehen sind, sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schließlich liegt der Strafrahmen zwischen 7.000 und 70.000 Euro.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass Bewerbungen auf offene Stellen nicht mehr nur in Fremdsprachen, sondern seit August auch auf Slowenisch angefordert werden müssen. "So kurz nach dem EU-Beitritt scheint das doch ein Signal in die falsche Richtung zu sein", so Michael Knaus.

Dem slowenischen Kulturministerium zufolge, das für die Einhaltung dieses Gesetzes zuständig ist, gibt es für ausländische Investoren hier in Slowenien keinen Grund zur Sorge. Ursprünglich hat man schon Mitte der 90er Jahre versucht, den Gebrauch der slowenischen Sprache gesetzlich zu regeln, um damit der slowenischen Identität innerhalb eines globalisierten Europas Unterstützung zu zollen. Im Jahr 2001 wurde der Gesetzesantrag ins Parlament gebracht und dieses Jahr der "kleinste gemeinsame Nenner" dieses Entwurfes im Vorwahlkampf schließlich von allen politischen Parteien im Parlament unterstützt.

Laut Georg Krauchenberg liegt dieses Gesetz derzeit der EU-Kommission in Brüssel zur Überprüfung vor. Will man als Unternehmen absolut sicher gehen, muss man sich bis zur konkreten Entscheidung strikt an das neue Gesetz halten, empfiehlt der österreichische Handelsdelegierte.