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Grasser -Honorare oder Spenden?

Von Brigitte Pechar

Politik

Finanzminister Karl-Heinz Grasser bleibt im Schussfeld der Opposition. Nach Bekanntwerden von Zahlungen von Banken für Referate des Finanzministers fordern SPÖ und Grüne neuerlich dessen Rücktritt. "Wo hat er noch überall kassiert?" - Diese Frage werde Grasser der Opposition beantworten müssen, erklärte SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel verteidigte seinen Finanzminister gegen die "plumpen Verdächtigungen". Er unterstütze die Linie Grassers, Geld für karitative Zwecke zu sammeln, sagte der Kanzler in der Fragestunde des Nationalrates.


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Laut Pilz hat der Finanzminister am 23. 1. 2003 bei der Bank Austria CAS Investorenkonferenz in Kitzbühel und am 2.4.2003 beim Raiffeisenhauptverband in Salzburg Referate gehalten. Eine erste Bestätigung gebe es auch für eines am 13.6.2002 beim Oberbank-Forum in Linz, für 24.4.2003 bei der Raiffeisen-Vermögensberater-Tagung sei eine Bestätigung erst nachgefragt worden. Jeweils sei ein Betrag zwischen 7.000 und 15.000 Euro verlangt worden.

Laut dem Sprecher der BA-CA wurde Grasser gebeten, in Kitzbühel im Jänner 2003 aufzutreten. "Der Finanzminister hat diese Einladung angenommen - ohne dafür ein Honorar zu verlangen. Sein Büro hat uns auf die Möglichkeit hingewiesen, für einen sozialen Zweck zu spenden."

Matznetter meint, es liege jedenfalls eine Steuerpflicht vor. Jeder Österreicher, der Geld spende, müsse dieses vorher versteuert haben, daher auch der Finanzminister. Sollte das Geld direkt von der Firma gespendet worden sein, sei dieses nicht absetzbar. Jedenfalls hätte Grasser dem Finanzamt binnen eines Monats nach Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (730 Euro) Meldung machen müssen. Matznetter empfahl Grasser die "vollständige Offenlegung" zu allen Vorwürfen und eine Selbstanzeige. Der Kollateralschaden werde mit jedem Tag, den Grasser länger im Amt bleibe, größer für die, die ihn unterstützen.

Matznetter glaubt allerdings nicht, dass es sich um eine einem Minister verbotene Erwerbstätigkeit handelt, da es nur eine "fallweise Tätigkeit" gewesen sei. Pilz ist anderer Meinung: "Vorträge gegen Honorar (Grasser spricht von Spende, Anm.) - das ist eine Berufs- und Erwerbsabsicht, daran gibt es überhaupt keinen Zweifel." Die Grünen wollten daher die Einberufung des Unvereinbarkeitsausschusses verlangen, kamen damit aber in der Präsidiale des Nationalrates gestern nicht durch. NR-Präsident Andreas Khol will dazu ein Rechtsgutachten einholen. Auch der Vorsitzende des Ausschusses, ÖVP-Abg. Hermann Schultes lehnt die Einberufung ab. Für ÖVP-Klubobmann Wilhelm Molterer ist im Fall der Vorträge keine Unvereinbarkeit gegeben.

Weitere Unbill brachte gestern eine Aussage des Rechtswissenschaftlers Werner Doralt, der den "Verein zur Förderung der New Economy" als nicht gemeinnützig bezeichnete. Grund seien die Auflösungsbestimmungen. Finanzstaatssekretär Alfred Finz wies darauf hin, dass noch geprüft werde.

Grasser weist die Vorwürfe zurück und betont, er habe nie Entgelt für Vorträge vereinbart oder erhalten. In wenigen Fällen hätten Unternehmer direkt an sozial Bedürftige gespendet. Zudem sei von Unternehmen direkt Geld an seinen in Gründung befindlichen Sozialfonds überwiesen worden, meinte Grasser. Bis die dazu nötigen 40.000 Euro vorhanden seien, werde das Geld von Georg Weissmann, dem Präsidenten der österreichischen Notariatskammer, verwaltet.